Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten

befähgte Person (SACHKUNDIGER) für Leitern und Tritte (LEITERBEAUFTRAGTER)

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.

Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.

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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
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Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

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Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).


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Kenntnisse der Normen sind für Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unerlässlich
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Sie betriebliche Führungskräfte und unterstützen sie bei der Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und den Maßnahmen eines menschengerechten Arbeitsumfelds im Unternehmen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss über ausreichende Kenntnisse des aktuell geltenden Regelwerks verfügen.
Denn nur durch das Wissen über die Normen, die Auswahl der richtigen Normen und die Umsetzung der Anforderungen kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen das Softwareprogramm Wartungsplaner, mit dem Sie den stetig verändernden Anforderungen an einen zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutz gerecht werden.

Arbeitsschutz Software für ihren Unternehmenserfolg
Der Einsatz einer Software für den Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit ist meist unmittelbar mit dem Unternehmenserfolg verbunden. Eine passende Software für die Verwaltung der Prüftermine wird die Aufbau- und Ablauforganisation möglichst optimal unterstützen. Umso wichtiger ist es, bei der Softwareauswahl gründlich zu vergleichen und eine sachliche neutrale Software-Evaluation vorzunehmen.

Software für das Prüffristenmanagement unterstützt das Planen, Ausführen und Kontrollieren von Aufgaben.
Bei der Durchführung der Prüfungen, Wartungen und Inspektionen müssen die Termineinhaltung und der inhaltliche Fortschritt ständig überprüft werden. Sie werden mit dem Wartungsplaner abgeglichen. Neben der strukturierten Abwicklung hilft die Software unter anderem bei der Terminverfolgung, Regelung der Zuständigkeit und Optimierung.

Als Inhaber eines Handwerksbetriebes ist es wichtig, den Überblick über die Geräte und Wartungen zu behalten und im Detail informiert zu sein. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, wir meist ein Software eingesetzt.

Mehr Mobilität im Prüf- und Wartungsmanagement. Wie man mit dem Wartungsplaner mobile Arbeitsweisen im Prüf- und Wartungsmanagement schafft.
Vom Arbeitsplatz der Zukunft wünschen sich die Sicherheitsfachkräfte und die Fachkräfte für den Arbeitsschutz vor allem eins: Mehr Mobilität. Doch wie lassen sich in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) flexible und mobile Arbeitsweisen einführen? Wie lassen sich Herausforderungen rund um die Themen Sicherheit im Arbeitsschutz lösen? Und welche Rolle spielen smarte Prozesse bei der Realisierung von einer mobilen Erfassung der Prüffristen im Arbeitsschutz? Antworten auf diese Fragen liefern wir mit der Software Wartungsplaner in Verbindung mit der mobilen app für Android und iPhone / iPad. Diese Software richtet sich an Fachkräfte für Arbeitsschutz und Verantwortliche im Bereich der Arbeitssicherheit, die mehr Mobilität in ihre Arbeitsabläufe rund um die Nachverfolgung der Prüftermine bringen möchten.

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Inspektionen und Wartungen von Sicherheitsanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben
Wenn Geräte nicht regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Auflagen und Wartungsintervallen gewartet und geprüft werden, kann das schlimme Folgen haben, wenn die Geräte im Notfall ihren Zweck nicht erfüllen, weil sie nicht funktionsfähig sind.
Für die regelmäßige Wartungen und Prüfungen von Sicherheitsanlagen haben wir die Software Wartungsplaner entwickelt.
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Bei einer Prüfterminverwaltung für die Geräte entfällt das mühselige Pflegen und Anlegen von Tabellen.
Die digitale Verwaltung vereinfacht den Workflow enorm, da sie die notwendigen Daten mit wenigen Klicks speichert, auswertet und auf Knopfdruck zur Verfügung stellt.
Einmal hinterlegt, erinnert die Software automatisch an fällige Prüftermine, gibt Erinnerungen aus, sobald Prüfungen von Geräten oder Arbeitsmitteln vergessen wurden.
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Gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde die Arbeitsschutz-Arbeitssicherheit-Software und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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