Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten

befähgte Person (SACHKUNDIGER) für Leitern und Tritte (LEITERBEAUFTRAGTER)

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.

Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.

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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
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Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

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Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).


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Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3) beispielsweise verlangt, dass elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig überprüft werden. Die Prüfintervalle variieren je nach Art der Betriebsmittel. Für Unternehmen bedeutet dies, umfangreiche Daten zu Anschaffung, Installation, Wartungszyklen und durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren – eine Aufgabe, die mit herkömmlichen Tabellen aufwändig und kostenintensiv ist.

Ein digitaler Wartungsplaner bietet hier drei wesentliche Vorteile:

Erstens werden Arbeitsprozesse deutlich effizienter und wirtschaftlicher.
Die Software verschafft einen Überblick über alle Tätigkeiten, ermöglicht systematische Planung und dokumentiert sämtliche Schritte. Mitarbeitende werden von bürokratischen Aufgaben entlastet und können sich auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren.

Zweitens reduziert ein professionelles Wartungsmanagement die Ausfallquote technischer Anlagen.
Da alle Daten zentral erfasst und verwaltet werden, behalten Verantwortliche stets den Überblick über anstehende Wartungen. Regelmäßige Instandhaltung verlängert die Lebensdauer der Anlagen, verhindert ungeplante Ausfälle und sichert die Einhaltung von Lieferterminen.

Der dritte entscheidende Vorteil liegt in der Rechtssicherheit.
Neben der DGUV Vorschrift 3 existieren zahlreiche weitere Normen wie die DIN EN 12453 für kraftbetätigte Tore oder die DIN VDE 0113-1 für elektrische Maschinen. Die Wartungsplanungssoftware von der HOPPE Unternehmensberatung verknüpft alle relevanten Vorschriften mit den entsprechenden Betriebsmitteln und ermöglicht eine rechtssichere Dokumentation. Besonders relevant ist dies auch im Kontext der DIN EN ISO 9004, die ein Programm zur vorbeugenden Wartung von Produktionseinrichtungen fordert. Für Unternehmen bedeutet die Digitalisierung des Wartungsmanagements somit nicht nur eine Arbeitserleichterung, sondern auch mehr Planungssicherheit und einen besseren Arbeitsschutz. Gleichzeitig werden Prozesse effizienter gestaltet, Zeit- und Kostenaufwände reduziert und potenzielle Umsatzverluste durch Anlagenausfälle vermieden.

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