Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten

befähgte Person (SACHKUNDIGER) für Leitern und Tritte (LEITERBEAUFTRAGTER)

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.

Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.

kostenlos testen Download Preise



Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).


Fensterprüfung. Fenster prüfen - Fenster-Check .   Software um Fenster

Fensterprüfung- Fensterwartung. Software um Fenster zu prüfen
Prüfung der Fenster sicher im Blick
Als Sachkundiger das Wartungsintervall der Fenster nicht vergessen.

Unterweisung Gesetze. Gesetzestexte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Software für betriebliche Unterweisung laut Gesetz
Unterweisung qualifiziert die Mitarbeiter
Übersicht der Vielzahl der Gesetzestexte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Instandhaltung konzipieren kann Kosten reduzieren
.
Kostenlose Softwar

Arbeiten Instandhaltung planen + konzipieren
Prüftermine der Instandhaltung verwalten
Verbessern Sie die Sicherheitsleistung , indem Sie die Instandhaltung gezielt konzipieren.


Prüfung von Leitern. BGI 694 Prüfung von Leitern.Leiterprüfung nach Be

Software für die Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694
Leitern & Tritte selbstständig prüfen.
Endlich keine Papierformulare mehr. Dokumentation für Leiterprüfungen. Prüfungspflichtige Leitern effektiv managen.

Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen und Regelungen
Nach § 7 der DGUV Vorschrift 1 sind Sie verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Mit dem Wartungsplaner bieten wir Ihnen eine praxisnahe Handlungshilfe für eine wirksame Einhaltung der innerbetrieblichen Maßnahmen im Arbeitsschutz.

Digitales Arbeitsschutz- und Instandhaltungsmanagement
Ein integratives, digitales Arbeitsschutz- und Instandhaltungsmanagement ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil. Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung bietet hierfür eine leistungsfähige Lösung, die die Sicherheit erhöht, Ausfälle reduziert und gleichzeitig den administrativen Aufwand deutlich minimiert. Unternehmen, die frühzeitig auf proaktive Konzepte und digitale Unterstützung setzen, stärken ihre Resilienz, minimieren Risiken und optimieren langfristig ihre Prozesse.

Wir regeln Ihre Wartungsplanung:
Wir helfen Ihnen Ihre Ziele im Wartungsmanagement zu erreichen. Damit Sie sich auf Ihre Kerngeschäft und Ihren Erfolg konzentrieren können. Mit vielen Inklusivleistungen unterstützt der Wartungsplaner Sie bei der erfolgreichen Gestaltung Ihrer Wartungsprozesse.

Ein Dokumentation von Prüfterminen muss intuitiv bedienbar und für alle eine effiziente Lösung sein.
Wartungsplaner verschafft Ihnen einen unternehmensweiten Einblick. Mit nur wenigen Klick.
Ein Dashboard macht aus der Prüfplanungsprogramm eine intuitiv bedienbare Software, die alle Informationen anschaulich und übersichtlich bereitstellt.
Die Software deckt die Anforderungen im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit ab.
Wir bieten für mehr Transparenz und mehr Überblick. Unsere Software hilft Ihnen, das Beste aus Ihren Arbeitsschutzprozessen herauszuholen.

Einfachste Methode um der Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz nachzukommen
Der Wartungsplaner ist die einfachste Methode der Dokumentationspflicht in den verschiedensten Arbeitsschutzbereichen nachzukommen. Die Software kann überall zum Einsatz kommen. Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine kostengünstige Planungssoftware mit hohem Anspruch an Funktionalität.
Insbesondere für Sicherheitsverantwortliche erleichtert die Software das Management der prüfrelevanten Prüfobjekte.

Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.
Das Bedienen ist so leicht, dass selbst nicht EDV- geschulte Mitarbeiter schnell mit der Software zurechtkommen.

Smarte Wartungsplanung am PC - Verwalten Sie Ihre Maschinen effizient.
Profitieren Sie mit der Maschinenverwaltung von einer stets verfügbaren Übersicht aller Anlagen in Ihrem Unternehmen. Mit der Software Wartungsplaner führen Sie im Handumdrehen eine Wartungsdokumentation durch. Mit einem Barcode-Etikett und einer eindeutigen Inventar-Nummer erhält jede Maschine eine eindeutige digitale Identität.

Weisen Sie die Zuständigkeit einzelner Aufgaben Mitarbeitern aus Ihrem Team zu.
So behalten Sie stets den Überblick darüber, wer wann was zu tun hat.
Frei definierbare Kategorien und Verdichtungsfelder erlauben die Verwaltung von Maschinen und Aufgaben aus jeder Branche.
Die Installation der Software ist denkbar einfach. Die Software speichert keine Daten in der Cloud. Alle Daten sind in Ihrem lokalen Netzwerk sicher gespeichert.

Der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Wartungsplanung und bei der Überwachung der fälligen Wartungs- und Instandhaltungstermine.
Sämtliche Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, Flurfördersysteme, Geräte, Krane, Leitern, Regale, Betriebsmittel, Messmittel, Prüfmittel und Werkzeuge werden in der Software gepflegt.

Kontakt Formular


Arbeitsschutztermine digital organisieren!

Gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde die Arbeitsschutz-Arbeitssicherheit-Software und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

jetzt loslegen

Kategorien