Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten

befähgte Person (SACHKUNDIGER) für Leitern und Tritte (LEITERBEAUFTRAGTER)

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.

Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.

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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
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Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

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Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).


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Im Wartungsplaner können beliebige Wartungs- und Prüfobjekte angelegt werden.
Typische Objekte die erfasst werden:

  • elektrische Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Stapler und Hebezeugen
  • Feuerlöscher
  • Druckbehälter
  • Regale, Regalanlagen
  • Leitern und Tritte

Wartungsmanagement in der Praxis - Eine lückenlose Dokumentation der Prüftermine wird gefordert!
Unser Software unterstützt Sie in Ihren gesetzlichen Verpflichtungen die Betriebsmittel, Maschinen und PSA (Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung) zu prüfen und dies zu dokumentieren.
In einem Audit verlangen Auditoren und Betriebsprüfer eine Auflistung der eingesetzten Betriebsmittel mit deren Prüfstatus. Ebenso wird eine lückenlose Dokumentation der geplanten Prüfterminen gefordert.
Mit dem Wartungsplaner legen Sie eine unternehmensspezifische Struktur der Betriebsmittel an. Die Kennzeichnung der Prüfgegenständen erfolgt durch eine eindeutige Nummerierung über passende Barcode-Etiketten oder RFID-Tags. Eine mobile App für Android oder Apple iPhone/iPad ermöglicht die mobile Erfassung.

Je Prüfgegenstand werden die wiederkehrenden Prüftermine angelegt.
Sie erhalten dann eine Übersicht der geplanten Prüfungen und Terminen für die Betriebsmittel, der Anlagen und Maschinen und der Persönlichen Schutzausrüstung.

Integriertes Dokumentenmanagement
Für jeden Prüfgegenstand werden objektspezifische Eigenschaften sowie die Datenblätter, Prüfprotokolle und Prüfzeugnisse in einem integrierten Dokumentenmanagement hinterlegt.
Mit unserer Komplettlösung werden Arbeitssicherheitsverantwortliche in den Unternehmen, in den produzierenden Betrieben, im Handwerk und in den Kommunen professionell durch eine Softwareanwendung unterstützt.

Wartungsplaner unterstützt Sie dabei, die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten.
Prüfungsrelevante Objekte können über Barcode-Etiketten, QR-Codes oder RFID Tages individuell gekennzeichnet und mit der mobilen APP gelesen werden. Eine Kamerafunktion ermöglicht es zudem, die Objekte zu fotografieren und somit in bildlicher Form zu dokumentieren.

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Sie können jederzeit verfolgen, welcher Benutzer neue Daten hinzugefügt oder Änderungen an bestehenden Daten vorgenommen hat. Für das Auidt Trail werden gleichzeitig das Datum und die Uhrzeit der Änderungen sowie die vollständigen Informationen zu den Änderungen aufgezeichnet.

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