Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern.
Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden.
Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet,
sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Kopf frei – für eine klarere Sicht auf das, was wirklich wichtig ist.
Termine, Aufgaben und Verpflichtungen sind in unseren Köpfen allgegenwärtig, kreisen ständig in unserem Geist.
Doch wenn die Menge an Informationen überwältigend wird, können wir an einen Punkt gelangen, an dem wir kognitiv überlastet sind.
Bei einem Punkt, an dem wir vor lauter Informationen erstarren und nicht mehr in der Lage sind, die Wartungen, Prüfungen und Reparaturen zu verarbeiten und entsprechend handeln, benötigen wir eine digitale Lösung.
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Mit dem Wartungsplaner behälten Sie den Überblick über alle anstehenden Wartungen.
Das Produkt bietet Sicherheit und Rechtssicherheit für ihr Unternehmen, da alle wichtigen Termine und Aufgaben übersichtlich und transparent dargestellt werden.
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Digitale Unterstützung durch den Wartungsplaner von Hoppe
Der Wartungsplaner fungiert als zentrale Plattform zur Verwaltung aller prüf- und wartungspflichtigen Anlagen und Geräte.
Er ermöglicht es Unternehmen, sowohl arbeitsschutzrelevante Prüfungen (z. B. nach DGUV-Vorschriften) als auch technische Wartungszyklen digital abzubilden.
Besonders im Hinblick auf die Vielzahl gesetzlicher Vorschriften (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Maschinenrichtlinie, Arbeitsstättenverordnung) bietet der Wartungsplaner ein wirksames Instrument zur rechtskonformen Umsetzung.
Dank seiner modularen Struktur lässt sich die Software individuell an die betrieblichen Anforderungen anpassen – vom Kleinbetrieb bis zum Großunternehmen.
Mobile Anwendungen erlauben es zudem, Wartungs- und Prüfprotokolle direkt vor Ort auf der Baustelle zu erfassen.
Vorteile der Wartungsplaner-Software:
Einfache Bedienung, kurze Einarbeitungszeit, klare Dokumentationen und hilft bei der Erfüllung gesetzlicher Prüfpflichten.
Gefahrstoffverwaltung ist durch Informations-, Überwachungs- und Schutzpflichten klar geregelt.
Die Verwaltung von Gefahrstoffen wird durch zahlreiche Informations-, Überwachungs- und Schutzpflichten klar geregelt.
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