Unterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unterweisung qualifiziert die Mitarbeiter

Übersicht der Vielzahl der Gesetzestexte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich verhalten

Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einbinden

Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufskrankheitenverordnung mit Liste der Berufskrankheiten
  • Biostoffverordnung
  • DGUV Vorschrift 2 der BG BAU
  • Druckluftverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Lasthandhabungsverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

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Die Unterweisung qualifiziert die Mitarbeiter
Mit Unterweisungen informieren und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten.
Die Unterweisung sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance betrachtet werden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.


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Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen. Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern. Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden. Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet, sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Kopf frei – für eine klarere Sicht auf das, was wirklich wichtig ist.
Termine, Aufgaben und Verpflichtungen sind in unseren Köpfen allgegenwärtig, kreisen ständig in unserem Geist.
Doch wenn die Menge an Informationen überwältigend wird, können wir an einen Punkt gelangen, an dem wir kognitiv überlastet sind.

Bei einem Punkt, an dem wir vor lauter Informationen erstarren und nicht mehr in der Lage sind, die Wartungen, Prüfungen und Reparaturen zu verarbeiten und entsprechend handeln, benötigen wir eine digitale Lösung.
Mit dem Wartungsplaner können Sie ihren Geist beruhigen und ihre Aufmerksamkeit auf die Wartungstermine schärfen. Kopf frei – für eine klarere Sicht auf das, was wirklich wichtig ist.

Mit dem Wartungsplaner behälten Sie den Überblick über alle anstehenden Wartungen.
Das Produkt bietet Sicherheit und Rechtssicherheit für ihr Unternehmen, da alle wichtigen Termine und Aufgaben übersichtlich und transparent dargestellt werden. Planen Sie die Wartungen effizient und sorgen Sie dafür, dass keine Inspektion mehr vergessen wird. Mit dem Wartungsplaner haben Sie alles im Griff.

Digitale Unterstützung durch den Wartungsplaner von Hoppe
Der Wartungsplaner fungiert als zentrale Plattform zur Verwaltung aller prüf- und wartungspflichtigen Anlagen und Geräte. Er ermöglicht es Unternehmen, sowohl arbeitsschutzrelevante Prüfungen (z. B. nach DGUV-Vorschriften) als auch technische Wartungszyklen digital abzubilden. Besonders im Hinblick auf die Vielzahl gesetzlicher Vorschriften (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Maschinenrichtlinie, Arbeitsstättenverordnung) bietet der Wartungsplaner ein wirksames Instrument zur rechtskonformen Umsetzung.

Dank seiner modularen Struktur lässt sich die Software individuell an die betrieblichen Anforderungen anpassen – vom Kleinbetrieb bis zum Großunternehmen. Mobile Anwendungen erlauben es zudem, Wartungs- und Prüfprotokolle direkt vor Ort auf der Baustelle zu erfassen.

Vorteile der Wartungsplaner-Software:
Einfache Bedienung, kurze Einarbeitungszeit, klare Dokumentationen und hilft bei der Erfüllung gesetzlicher Prüfpflichten.

Gefahrstoffverwaltung ist durch Informations-, Überwachungs- und Schutzpflichten klar geregelt.
Die Verwaltung von Gefahrstoffen wird durch zahlreiche Informations-, Überwachungs- und Schutzpflichten klar geregelt. Um diese Anforderungen komfortabel zu erfüllen, ist die Wartungsplaner mit dem Modul "Gefahrstoffe" zur Gefahrstoffverwaltung die perfekte Lösung. Das zentrale Gefahrstoffkataster verwaltet die Gefahrstoffe und die Sicherheitsdatenblätter in einer Datenbank. Ein solches systematisches und modernes Gefahrstoffmodul eröffnet Unternehmen somit die Möglichkeit, die Qualität bei der Verwaltung von Gefahrstoffen auf kontinuierlich hohem Niveau zu halten.

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Die Software speichert den Nachweis der Unterweisung. Sie haben immer im Blick, wer wann wie unterwiesen wurde, und können das jederzeit belegen. Rechtssichere Archivierung der Unterweisungen: Sie haben alle Nachweise immer griffbereit – auch im Audit.

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Gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde die Arbeitsschutz-Arbeitssicherheit-Software und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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