Leitern und Tritte kontrollieren

Zur Überprüfung eignen sich Kontrollblätter mit einer Checkliste

Alle Betriebsmittel wie Lagerleiter, Anlegeleiter, Regalleiter, Tritte oder Hocker sind in häufigem Gebrauch und unterliegen damit natürlich auch einem schnellen Verschleiß.

Für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb ist der Unternehmer verantwortlich.

Achten Sie auf den Verschleiß, die Verformung und der Zerstörung von Bauteilen gemäß den Vorgaben der DGUV

Die Prüfung und Wartung von Leitern und Tritte führen zur Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsunfälle vermeiden - beim Umgang mit Leitern Regeln beachten.
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln gemäß Handlungsanleitung der DGUV 208-016 zu beachten

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben
Grundsätzlich sind für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber verantwortlich.
Er hat dafür zu sorgen, dass nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und den einschlägigen Normen, den Umgang mit tragbaren Leitern und Tritten so sicher wie möglich zu gestalten.

Dies schließt zum einen die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV und zum andern die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten mit ein. Die Unterweisung sollte hierbei mindestens einmal jährlich erfolgen. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind nämlich die eigenen Mitarbeiter die wichtigsten Verbündeten im Betrieb.

Die Zeitabstände für Sicht- und Funktionsprüfungen richtet sich hingegen nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit. Bei täglichem Gebrauch sollte auch die Sichtprüfung der Leiter regelmäßig durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

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Beauftragen Sie qualifizierte Mitarbeiter mit der Leiterprüfung
Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber kann natürlich entsprechend qualifizierte Mitarbeiter mit der Leiterprüfung betrauen und hat gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Arbeitssicherheit ist allerdings keine Beschäftigung, die nebenbei erledigt werden kann. Daher sollte hierfür ein verantwortlicher Mitarbeiter mit diesem Thema betraut werden, der sich voll und ganz auf die Erfüllung des umfangreichen Aufgabenumfanges konzentrieren kann. Hierbei sollte er den Überblick behält und die Vorgänge entsprechend dokumentiert. Dies ist letztendlich auch wichtig für die Rechtssicherheit.

Die Software Wartungsplaner unterstützt Sie bei allem, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen benötigen.
Die Planung der Prüftermine für Leitern mit dem Wartungsplaner
All die Betriebsmittel wie Lagerleiter, Anlegeleiter, Regalleiter, Tritte oder Hocker sind in häufigem Gebrauch und unterliegen damit natürlich auch einem schnellen Verschleiß. Abhängig vom Material kann es zu Verformungen der Sprossen, scharfen Kanten oder Rissen kommen.

Achten Sie auf den Verschleiß, die Verformung und der Zerstörung von Bauteilen gemäß den Vorgaben der DGUV.

Zur Überprüfung eignen sich Kontrollblätter mit einer Checkliste zum Ankreuzen. Hierdurch behält der Verantwortliche am besten den Überblick. Im Zeitalter der Digitalisierung arbeiten moderne Unternehmen natürlich nicht mehr mit Papierlisten, die dann im Ordner verschwinden. Heutzutage werden die Listen direkt vor Ort am Tablet oder Smartphone ausgefüllt und per automatischen Datenexport in die Datenbank der Wartungssoftware eingepflegt. Auch diese Tools stellt Ihnen der Hoppe Wartungsplaner zur Verfügung.


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Gemeinsam mit unserem Kunden SETON / BRADY GmbH haben wir einen Anwenderbericht in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Seit über 25 Jahren hat sich SETON als technisches Versandhaus auf den Vertrieb von Produkten zur Kennzeichnung, Wartung und Markierung spezialisiert. Das Einhalten der Prüffristen und die rechtssichere Dokumentation von Prüfungen und Wartungen hat für SETON eine hohen Stellenwert.
Um wichtige Wartungen zu lenken, Prozesse innerhalb der Firma zu digitalisieren, Risiken zu überwachen und Maßnahmen umzusetzen, vertraut SETON den unterschiedlichen Modulen der Hoppe Unternehmensberatung.
Anwenderbericht: SETON / BRADY GmbH

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Arbeitshilfe für einen effizienten Arbeitsschutz
Auch in Krisenzeiten darf ein effizienter und umfassender Arbeitsschutz sowie eine wirksame Unfallvermeidung im Unternehmen nicht auf der Strecke bleiben.
Damit Sie die aktuellen Arbeitsschutzvorgaben zeitsparend und sicher umsetzen können, ist eine Software zur Einhaltung der Prüftermine zu empfehlen.

Das praktisches Verwaltungstool "Wartungsplaner" unterstützt Sie bei Ihren prüfpflichtigen Betriebsmitteln.
Verwalten der Wartungen leicht gemacht. Unser praktisches Verwaltungstool unterstützt Sie bei Ihren prüfpflichtigen Betriebsmitteln. Unübersichtliche Excel-Dateien oder gar handschriftliche Listen gehören der Vergangenheit an. Mit unserem anwenderfreundlicher Software Wartungsplaner behalten Sie bei Ihren Betriebsmitteln, Elektrogeräten, Leitern, Regalen und bei vielen weiteren Arbeitsmitteln stets den Überblick.

Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellen
Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund um die Wartungen, Instandhaltungen und Prüftermine in den Unternehmen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen. Kein Prüftermin und keine Inspektion soll vergessen werden.
Wir beraten Unternehmen, damit Sie das Wartungsmanagement richtig umsetzen können.

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Gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde die Arbeitsschutz-Arbeitssicherheit-Software und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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