Erfüllen Sie die rechtliche Grundlagen zur Prüfung von Leitern und Arbeitsmitteln
Die grundlegende Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln ist in den §§ 3 und 14 der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 festgelegt.
Prüfung von Leitern mit einem geringem Verwaltungsaufwand
Die Software zur Prüfung von Leitern organisiert Ihnen die Prüftermine für alle Leitern jegliche Dokumente in einem zentralem Windows Programm.
Die Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 hat strenge Kriterien, die gesetzlich bei einer Leiterprüfung nach BetrSichV vorgeschrieben und somit auch einzuhalten sind.
Aus diesem Grund wird immer ein rechtssicheres Ergebnis nach der Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 vorliegen, was zusätzlich auch für eine maximale Sicherheit sorgt.
Der Wartungsplaner ermöglicht ein effizientes Management und hilft bei der Erfüllung gesetzlicher Prüfung von Leitern.
Leitern & Tritte selbstständig im Betrieb prüfen und Kosten sparen!