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Auditor für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Betriebssicherheitsve

Arbeitsvorbereitung Instandhaltungsplanung
Software hat die Prüfungen im Blick. Anforderungen an Arbeitsvorbereitung bei der Instandhaltung besser verstehen.

Effektives Basissystem Condition Monitoring. Erhöht die Effizienz. spa

Maschinenpark - Basissystem Condition Monitoring.
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Universität München Software für Wartungen
Instandhaltung der Zukunft - Universität München, Instandhaltungsverwaltung. So verbessern Sie die Sicherheitsleistung in Ihrem Unternehmen.


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Die Wartungsdatenbank hat die Wartungen im Griff
Aufbau einer Wartungsdatenbank für technische Anlagen. Bauen Sie individuelle Wartungsdatenbank App für Ihr Unternehmen ganz einfach per Drag & Drop

SAM=Sicheres Asset Management.  Verwaltung von prüfpflichtigen Gegenst

SAM Software sicheres Asset Management
prüfen, planen und dokumentieren. Erstellen Sie einen Prüfnachweis der Instandhaltungsarbeiten. Prüftermine der Instandhaltung verwalten.

Nie mehr Aufgaben und Termine verpassen: Effektiver Prüfplaner & Wartungsplaner für den direkten Einsatz in Ihren Betrieb. In der Software zur Prüfplanung haben Sie gesetzlichen vorgeschriebenen Vorschriften parat.

Sicherheitsbeauftragte würden den Prüfplaner / Wartungsplaner weiterempfehlen, da er einfach zu bedienen und sehr übersichtlich gestaltet ist und damit viel an Arbeit abnimmt. Aufgrund der intuitiven Bedienbarkeit wird Ihnen der Start mit der Software sehr leicht gemacht. Wartungsplaner erleichtert Ihnen die Prüftermine zu verwalten. So halten Sie endlich alle Prüfungstermine und Wartungsintervalle fristgerecht ein.

Machen Sie Ihren Betrieb zukunftssicher - Softwarelösung für Arbeitsschutzmanagement wurde mit dem Innovationspreis ausgezeichnet.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie Ihre Arbeitssicherheitsaufgaben einfach, schnell, effizient durchzuführen. Der Organisationsaufwand reduziert sich mit der Software enorm. Die Rechtssicherheit und Regelkonformität ist jederzeit gewährleistet.

Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somut werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht. Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen. Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

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Gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde die Arbeitsschutz-Arbeitssicherheit-Software und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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