Was muss die Gefahrverzeichnis enthalten?
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Liste aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen.
Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.
Das Gefahrverzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: