Ziel: Unterweisung dokumentieren

Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung

Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus § 9 Betriebssicherheitsverordnung

Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten

Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnun

Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit

  • die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
  • Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wer muss wen wann wie unterweisen.
Welche Unterweisungen sind gesetzlich gefordert ?

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Arten von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Neben der zeitlichen Komponente bestimmt die Art der möglichen Gefährdungen eine Unterweisungspflicht.
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus:

  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 14 Gefahrstoffverordnung
  • § 3 PSA-Benutzungsverordnung
  • § 6 Störfallverordnung
  • § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
  • § 4 Lasthandhabungsverordnung
  • § 12 Abs. 2 und 3 Biostoffverordnung


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Die Prüfung von Kompressoren ist, wie bei allen Arbeitsmitteln, in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt.


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Systematische Durchführung von Maschinen- , Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen
Einfache Durchführung der Maschinenprüfungen und Wartungen mithilfe von Prüfberichten, Checklisten sowie Aufgabenzuweisung an zuständige Mitarbeiter. So bringen Sie schnell und effektiv Ordnung in die Arbeitsmittelverwaltung. Der Wartungsplaner bietet ein Prüffristenmanagement und Dokumentation mit Arbeitsmittel.
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Was Sie jetzt bei der Betriebsmittelverwaltung umsetzen müssen
Alle relevanten Dokumente und Daten müssen vollständig und ohne Auslassungen in der Betriebsmittelverwaltung gespeichert werden – und zwar für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum oder länger. Folglich sollte auch ein Schutz gegen Datenverlust durch regelmäßige Backups und geeignete Sicherheitsmaßnahmen bestehen.

Halten Sie die Prüfintervalle und Prüfvorschriften sicher ein
Mit fortschreitender Digitalisierung liegen Arbeitsmittel- und Betriebsmittelakte immer häufiger elektronisch archiviert vor. Zu Recht, denn zum einen bietet das einen flexiblen Informationszugriff, was in Zeiten von standortunabhängiger Arbeit von Vorteil ist. Zum anderen spart die digitale Maschinenakte Lagerplatz, Druck- und Papierkosten ein.
Da die Suche, Verwaltung und Aktualisierung von Informationen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit schneller möglich ist, werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch noch effektiv entlastet. Aber bei allen Vorteilen gilt: Die digitale Maschinneakte muss sicher sein.
Verwaltung der Wartungen und Reparaturen
In einer sich ständig wandelnden Geschäftswelt stehen auch kleine und mittelständische Unternehmen vor der Herausforderung, sich ansteigende Komplexität und wechselnde Anforderungen in der Arbeits- und Betriebsmittelprüfung anzupassen.  Wir bieten eine zuverlässige und skalierbare Lösung. Unsere Wartungsplaner-Software ermöglicht nicht nur eine digitale Verwaltung der Wartungen, Reparaturen und Instandhaltungen, sondern legt auch den Grundstein für nachhaltige Betriebssicherheit. 
  Grundsätze der digitalen Maschinenakte
Richtigkeit, Zulässigkeit und Transparenz: Die klassischen Grundsätze des Rechts gelten auch für das Führen und Archivieren digitaler Maschinneakte. Wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit die rechtliche Konformität gewährleisten möchte, muss daher drei Aspekte ins Zentrum stellen:

1. Datenschutz und  Datensicherheit:
Da die Maschinneakte sensible Informationen enthält, sind für den Zugriff die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
 
2. Zugriffsrechte und Berechtigungskonzepte:
Die Informationen einer Maschinenakte dürfen nicht für jeden Mitarbeitenden oder jede Abteilung zugänglich sein. Ein differenziertes Rollen- und Berechtigungskonzept stellt sicher, dass Mitarbeitende nur auf die für sie relevanten Informationen zugreifen können.

3. Revisions- und Compliance-Anforderungen:
Die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sowie die revisionssichere Archivierung von Dokumenten sind für digitale Maschinneakten verpflichtend. Revisionssicher werden Informationen in elektronischer Form so aufbewahrt, dass sie ordnungsgemäß, vollständig, sicher, verfügbar, nachvollziehbar, unveränderlich und mit Zugriffsschutz abgelegt sind.

Alle relevanten Dokumente und Daten müssen also vollständig und ohne Auslassungen gespeichert werden – und zwar für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum oder länger. Folglich sollte auch ein Schutz gegen Datenverlust durch regelmäßige Backups und geeignete Sicherheitsmaßnahmen bestehen.

Insgesamt trägt die revisionssichere Archivierung von Arbeitsmittelakten bzw. Betriebsmittelakten zu einer zuverlässigen und effizienten Betriebsmittelverwaltung bei. Weil die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen  gewährleistet ist, sinkt das Risiko von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Compliance-Verstößen.

Last, but not least spart der schnelle und einfache Zugriff auf Maschinnakten Zeit bei der Suche nach Dokumenten und verbessert die allgemeine Verwaltungseffizienz.

In der Wartungsplaner Software haben Sie immer die richtigen Informationen parat
Zentralisierte Übersicht: Behalten Sie den Überblick über Ihre betrieblichen Pflichten und Aufgaben bei der Wartung von Anlagen und Maschinen. Mit dem Dashboard im Wartungsplaner haben Sie immer die richtigen Antworten für etwaige Betriebsprüfungen parat.

Effizientes Wartungsmanagement:
Die Funktionen des Wartungsplaners sind effektiv. Die automatisierte Benachrichtigung ermöglicht schnelles Handeln bei Störungen und vermindert so die Ausfallzeiten Ihrer Anlagen. Das spart nicht nur Kosten, sondern erhöht auch die Sicherheit.< BR>
Leistung Ihrer Anlagen im Blick
Prüfberichte und Dokumentationen Ihrer Wartungen, Prüfungen und Instandhaltungen an einem Ort: Beim Wartungsplaner steht das zu prüfende Gegenstand im Mittelpunkt. Dokumentieren Sie einfach und bequem zu allen Ihren Anlagen, Maschinen und Geräten die entsprechenden Leistungsdaten.

Den Kontrollen durch Aufsichtsbehörden locker entgegen sehen.
Mit dem Wartungsplaner Software werden die vorgeschriebenen Arbeitsschutzaufgaben sicher umgesetzt. Bei Kontrollen und Nachweispflichten sind Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung jederzeit auf der sicheren Seite.

Vorgaben durch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV geben vor, dass die Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen im Betrieb regelmäßig geprüft werden müssen. Die Prüfung erfolgt bei vor Inbetriebnahme, bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei außergewöhnlichen Prüfungen nach Änderungen.

Alle Prüfungen müssen sorgfältig dokumentiert werden.
Bei den Kontrollen von Aufsichtsbehörden oder Auseinandersetzungen mit Versicherern sollten Sie die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten rechtssicher nachweisen können. Der Nachweis gelingt einfach und schnell mit der Wartungsplaner Software.
Rechtssichere und zeitgemäßen Dokumentation, mit der Sie alle geforderten Nachweispflichten erfüllen!
Wir bieten eine Praxis-Software zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Instandhaltung aller Arbeitsmittel und Anlagen.

Anlagenverfügbarkeit wird deutlich gesteigert
Mit Hilfe dieser zentralen Windows-Datenbanklösung werden die Anlagenverfügbarkeit und die Anlagensicherheit deutlich gesteigert. Gleichzeitig erfüllen Sie automatisch die Dokumentationspflichten durch den Einsatz des Wartungsprogramms.

Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung

Unternehmen sind in der Pflicht, wartungsrelevante Produkte regelmäßig prüfen zu lassen.
Der Wartungsplaner verschafft Ihnen einen optimalen Überblick über alle anfallenden Wartungsarbeiten. Die Software bietet ihnen eine Wartungssicherheit. Egal ob Leiter, Regal, Druckbehälter oder persönliche Schutzausrüstung, Betriebe sind in der Pflicht, prüfungsrelevante Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Wir bieten eine individuell zugeschnittene Lösung, die auf Ihre Anforderung angepasst ist.

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Gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde die Arbeitsschutz-Arbeitssicherheit-Software und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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