Vermeidung von Störungen und Arbeitsunterbrechungen
Kernaufgabe der Instandhaltung ist die Vermeidung von Störungen sowie der Erhalt der Anlagen.
Hierbei ist es wichtig, ausreichend Wissen über den erreichten Abnutzungsgrad von Bauteilen erhalten.
In Konsequenz erfolgen Wartungen entweder zu frühzeitig oder aber es entstehen Störungen.
Eine Digitalisierung in der Instandhaltung sorgt für Abhilfe.
Die Ziele in der Instandhaltung werden schneller erreicht, desto besser die Entscheidungen der Instandhalter softwaretechnisch unterstützt sind.
Mit dem Wartungsplaner können Instandhalter Informationen und Daten von Anlagen digital und transparent erfassen.
Die Datenqualität wird im Vergleich zur papierbasierten Erfassung deutlich verbessert.
Eine rechtzeitige Erinnerung an die Wartung führt dazu, dass Störungen schneller behoben werden.
Arbeitsunterbrechungen werden somit minimiert.
Eine maximale Verfügbarkeit von Anlagen wird durch die Wartung gewährleistet.
Mit der richtigen passenden Instandhaltungssoftware Wartungsplaner sorgen Unternehmen dafür, dass Produktionsanlagen weniger stillstehen.
Die Anforderungen an die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen haben sich in den vergangenen Jahren stark geändert.
Meist werden festgelegte Wartungsintervalle befolgt.
Mittlerweile fokussieren sich Industrieunternehmen zunehmend auf ein software basierendes
Wartungsmanagement
und
Instandhaltungsmanagement, um Störungen zu erkennen noch bevor sie eintreten.
Auf diese Weise sind sie in der Lage, Ausfälle sowie ungeplante Stillstände auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Wartungsplaner berücksichtigt sämtliche strukturierte Daten von Wartungsprotokolle über Prüfpläne, Dokumentationen bis hin zu Herstellerdokumenten und stellt sie angereichert mit kontextspezifischen Zusatzinformationen bereit.
Informationen über Prüfprotokolle, Reparaturarbeiten, Ersatzteillisten oder dem entsprechenden Bauteil stehen damit ebenso übersichtlich als Dateianhang bzw Link zur Verfügung.
Somit sind Sie in der Lage alle Daten für die Instandhaltung zu beherrschen und nutzbar zu machen.
Die von Instandhaltungsleitern meist empfohlene Instandhaltungssoftware.
Für die präventive & vorausschauende Instandhaltung Ihrer Anlagen.
Die Lösung für Ihre Betriebsinstandhaltung von HOPPE.
Instandhaltungssoftware für Wartungstechniker
Instandhaltung leicht gemacht. Gestalten Sie einfacher und effizienter Ihre Instandhaltung.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.