Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellen
Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund um die Wartungen, Instandhaltungen und Prüftermine in den Unternehmen.
Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen.
Kein Prüftermin und keine Inspektion soll vergessen werden.
Wir beraten Unternehmen, damit Sie das Wartungsmanagement richtig umsetzen können.
Wartungsplaner steht für einen sicheren und effektiven Arbeitsschutz.
- Überwachung von Aufgaben, Terminen und Fristen
- Dokumentenmanagement organisieren
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Verbandbucheinträge in der Verbandbuchsoftware digitalisieren
- Gefahrstoffmanagement mit dem Gefahrstoffkataster aufbauen
Sie suchen weitere Informationen zum Wartungsplaner oder haben eine dringende Frage?
Zögern Sie nicht, wir helfen Ihnen gerne weiter.
An jedem Werktag sind wir zwischen 8:00 und 17:00 Uhr bereit, um Sie bei Bedarf zu unterstützen.
Teilen Sie uns per E-Mail Kontaktformular oder Telefon +49(0)6104/65327 mit, was wir für Sie tun können.
Wir sorgen dann dafür, dass Ihre Fragen den richtigen Ansprechpartner erreichen.
So können wir Ihnen schnellstmöglich helfen und den besten Service bieten.
Digitale Funktionen statt Zettel-Chaos - Dokumentieren Sie schneller & besser
Wie lange benötigen Sie, um einen Vorgang wie eine Wartung, Reparatur oder Instandhaltung zu dokumentieren?
Mit dem Wartungsplaner gelingt’s in unter 1 Minute.
Sparen Sie Zeit & Nerven mit der mobilen Wartungsdokumentation.
Bringen Sie Ihre Wartungsmanagement auf den neuesten Stand
Mit der einsatzfertigen Software Wartungsplaner bringen Sie Ihre Wartungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
Im Arbeitsschutz ist das Audit ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen.
So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen im Wartungsmanagement und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.