Aufgaben im Arbeitsschutz delegieren
Akzeptables Ergebnis im Arbeitsschutz schaffen.
Einen guten Job machen Sie als Sicherheitsfachkraft, wenn Sie Aufgaben im Arbeitsschutz erfolgreich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen.
Dazu braucht es die richtige Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle.
Doch wann ist wie viel Kontrolle nötig?
Und wie wächst das Vertrauen, wenn es zum Beispiel um wichtige und komplexe Aufgaben geht?>BR>
Der Wartungsplaner ist eine Unterstützung, damit alle Aufgaben wie erwartet erledigt werden.
Zunächst müssen Sie als Sicherheitsfachkraft retten, was zu retten ist.
Sie müssen die prüfpflichtigen Betriebsmittel und die Aufgaben wie Wartungen und Prüfungen protokollieren und versuchen, in der zur Verfügung stehenden Zeit ein akzeptables Ergebnis zu schaffen.
Ist Ihre Instandhaltung bereit für die Industrie 4.0?
Wir bieten eine digitale Lösung für eine datenbasierte Instandhaltung.
Die Digitalisierung verändert die Instandhaltung.
Unser digitales Werkzeug bietet eine Unterstützung und ermöglichen eine effizientere und transparente Instandhaltung.
In einigen Betrieben werden noch immer wesentliche Teile des Instandhaltungsprozesses papierbasiert gehandhabt.
Wer die Herausforderungen der Industrie 4.0 bewältigen will, braucht bei der Wartungsplanung mehr Übersicht und eine solide Datengrundlage, statt einen manuellen, papierbasierten Prozess.
Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
Für Sie als Maschinenbetreiber, Produktionsleiter oder Instandhaltungsleiter steht die Funktion Ihrer Maschinen und Anlagen im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.
Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen, wenn diese Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und damit zu Gefährdungen der Beschäftigten führen. Die Prüffristen sind nach § 3 Absatz 6 BetrSichV zu ermitteln.
Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.
Die Software Wartungsplaner hilft Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Angestellten zu gewährleisten und liefert klare Aussagen zum Zustand Ihrer Maschinen und Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber.
Dokumentieren Sie auch die Wartungen und Kontrolle laut den Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
Beim Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrem Unternehmen im Fokus.