rechtssichere Dokumentation der Prüfungen von technischen Objekten
Die lückenlose, jederzeit nachvollziehbare, rechtssichere Dokumentation der technischen Objekte ist das Ziel.
Darunter fällt die gesamte Prüfungshistorie, mit Informationen über wesentliche Nutzungsänderungen, der Beseitigung von Mängeln usw.
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.
Digitale Checkliste protokolliert die Prüfung
Mit dem Wartungsplaner einer leistungsstarken Desktopsoftware und einer mobilen Wartungsplaner-App können Maschinenprüfungen, Regalprüfungen, Leiterprüfungen und andere checklistenbasierten Sicherheitsprüfungen jeglicher Art effizienter durchgeführt werden.
Alle Prüfprotokolle zu den Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen und Reparaturen werden im Wartungsplaner digitalisiert.