Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
Für die Instandhaltung gibt es Standards ( siehe DIN EN 13306 )
Die Instandhaltungssoftware wurde von der HOPPE Unternehmensberatung entwickelt, um Standards wie die DIN EN 13306 einfach in Ihre Instandhaltungsprozesse zu integrieren.
Instandhaltung ist nach DIN EN 13306 und DIN 31051 die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen,
sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts ( Betriebsmittel, Bauelemente, Geräte),
die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, sodass es die geforderte Funktion erfüllen kann.
In der europäischen EN 13306 hat das zuständige Europäische Komitee für Normung (CEN) eine Vereinheitlichung der Definition der Grundbegriffe
für alle Arten der Instandhaltung und des Instandhaltungsmanagements – unabhängig von der Art des betrachteten Objekts – vorgenommen und die Grundbegriffe, einschließlich ihrer Definitionen,
in Form eines Instandhaltungswörterbuchs festgeschrieben. Die Instandhaltung ausschließlich von Software ist von dieser Norm ausgenommen.
Wartungsplaner steht für eine sichere, einfache und effektive Arbeitswelt.
Wie erfüllen Sie die Unternehmerpflichten in den Bereichen Health, Safety, Quality, Environment (HSQE)
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Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).
Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002
Software-Wartung – Flexible Wartungsverträge für jedes Bedürfnis
Die Hoppe Unternehmensberatung zeigt, wie der Wartungsmanager mit unterschiedlichen Wartungsverträgen die Aktualisierung und die Pflege der Software sowie den Support für die involvierten Mitarbeitenden erleichtert.
Produktionsleiter, Instandhaltungsmanager und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind für die Pflege ihrer Wartungssoftware und die Unterstützung ihrer Mitarbeitenden auf kompetente Partner angewiesen.
Die Hoppe Unternehmensberatung unterhält dafür eine leistungsfähige Supportorganisation, die einen schnellen und professionelle Unterstützung sicherstellt.
Die Berater und Spezialisten fühlen sich dafür verantwortlich, Kunden bestmöglich zu betreuen.
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Mit der Geräteverwaltung und der Betriebsmittelverwaltung entsteht ein umfassendes, zentrales Informationssystem, in das auch externe Datenquellen und spezielle Schnittstellen zu anderen Programm optimal eingebunden sind.
Digitale Geräteverwaltung auf dem Vormarsch.
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Sotware für Sicherheitsbeauftragte und Arbeitsschutzverantwortliche
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