Ist Ihre Instandhaltung bereit für die Industrie 4.0?
Wir bieten eine digitale Lösung für eine datenbasierte Instandhaltung.
Die Digitalisierung verändert die Instandhaltung.
Unser digitales Werkzeug bietet eine Unterstützung und ermöglichen eine effizientere und transparente Instandhaltung.
In einigen Betrieben werden noch immer wesentliche Teile des Instandhaltungsprozesses papierbasiert gehandhabt.
Wer die Herausforderungen der Industrie 4.0 bewältigen will, braucht bei der Wartungsplanung mehr Übersicht und eine solide Datengrundlage, statt einen manuellen, papierbasierten Prozess.
Prüfpflichten gehören zu den wichtigsten Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Um Verantwortliche bei ihren Prüfpflichten zu unterstützen, bietet wir eine Software zur Betriebsmittelprüfung an.
Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner zur Betriebsmittelprüfung eine ganze Reihe hilfreicher Software.
Was wird mit dem Wartungsplaner geprüft, gewartet, instand gehalten und dokumentiert?
Grundsätzlich können mit dem Wartungsplaner alle die Regale, Stapler Leiter und Tritte, Maschinen und jegliche andere Betriebsmittel geprüft, gewartet und dokumentiert werden.
Die Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung erleichtert Ihnen die rechtssichere und datenschutzkonforme Dokumentation und Organisation sämtlicher Arbeitsschutzmaßnahmen.
Zeit sparen mit einer Software für die Aufgabenverwaltung
Es gibt eine große Auswahl an Zeitmanagement- und Aufgabenverwaltungssystemen.
Vielleicht arbeiten Sie aktuell mit einem System, das auf simplen To-do-Listen basiert.
Allerdings könnte es sich für Sie und Ihr Team langfristig lohnen, Zeit in eine Komplettlösung zu investieren.
Schließlich ist es wirtschaftlich immer sinnvoll, Zeitfallen im Unternehmen zu vermeiden.
Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
Für Sie als Maschinenbetreiber, Produktionsleiter oder Instandhaltungsleiter steht die Funktion Ihrer Maschinen und Anlagen im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.
Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen, wenn diese Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und damit zu Gefährdungen der Beschäftigten führen. Die Prüffristen sind nach § 3 Absatz 6 BetrSichV zu ermitteln.
Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.
Die Software Wartungsplaner hilft Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Angestellten zu gewährleisten und liefert klare Aussagen zum Zustand Ihrer Maschinen und Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber.
Dokumentieren Sie auch die Wartungen und Kontrolle laut den Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
Beim Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrem Unternehmen im Fokus.