Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung im Wartungsplaner werden nicht nur alle Gefährdungen strukturiert erfasst, sondern alle notwendigen Maßnahmen abgeleitet.
Behelfsmäßige Insellösungen, Listen und endlose Excel-Tabellen gehören der Vergangenheit an.
Unsere Software enthält alles mit, was Sie benötigen.
Die Arbeitsschutzmanagement Software unterstützt Sie dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten und damit Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Überprüfen Sie konsequent die vorliegenden Arbeitsbedingungen und verringern Sie Ihr Haftungsrisiko.
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Die Digitalisierung hebt dabei die Instandhaltung auf ein neues Level und ermöglicht ein schnelles, effektives Arbeiten anhand der Instandhalftungsaufträgen.
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Aber auch die Anpassung an individuelle Prozesse ist dank der Flexibilität der Lösung innerhalb kürzester Zeit realisierbar.
Alle Felder sind in der mobilen App je nach Bedarf einblendbar oder nicht.
Weiterhin können in der mobilen Instandhaltungs-App auch die Wartungsaufträge, Prüfprotokolle und Checklisten angezeigt oder angelegt werden.
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Die modulare Lösung ist für alle gängigen mobilen Geräte verfügbar, einschließlich Tablets und Smartphones.
Dabei ist der Einsatz von Barcode, QR-Codes sowie alternativ die manuelle Eingabe möglich.
Zudem können Anwender durch den Offline-Modus unabhängig von der Netzabdeckung kontinuierlich und effizient arbeiten.
Den Verwaltungsaufwand für die Dokumentation von Wartung, Inspektion und Instandhaltung reduzieren
In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit, wie oft die unterschiedlichen Maschine und Anlagen gewartet oder geprüft werden müssen.
Die Wartungsintervalle unterscheiden sich nicht nur von Maschine zu Maschine sondern auch von Hersteller zu Hersteller.
Deshalb empfiehlt die Hoppe Unternehmensberatung grundsätzlich eine wiederkehrende Wartung nach Herstellervorgaben.
Im Zweifel hilft ein schneller Blick in die Gebrauchsanleitung bzw. das Handbuch, um zu erfahren, wie oft und in welchem Umfang das jeweilige Gerät gewartet werden muss.