Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.


Aufgaben der Elektrofachkraft sicher meistern. Prüfung von elektrische

Denken Sie als Elektrofachkraft an die Elektroprüfung!
Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft
Prüfung vor erster Inbetriebnahme darf nur von einer hierfür befähigten Person (Elektrofachkraft) nach TRBS 1203 durchgeführt werden.

Prüfplaner lichtet Gesetzes-Dschungel im Arbeitsschutzmanagement. Soft

Audit und Revision mit dem Prüfplaner
Zentrale Verwaltung von Prüfprotokollen im Prüfplaner
An die Vorschriften aus Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV-Regeln sowie den Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) denken

Die Wartung ist ein wichtiger Faktor in der Lebensmittelindustrie und

Wartung & Hygiene in der Lebensmittelindustrie
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Lebensmittelhersteller sind verpflichtet sämtliche gesetzliche Vorgaben mit Blick auf die Lebensmittelsicherheit zu erfüllen


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Gewerblich genutzte Arbeitsmittel sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierfu¨r befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu u¨berpru¨fen. Die Software Wartungsplaner bietet eine rechtskonforme Dokumentation der Prüfungen.

Bei einigen Prüfobjekte muss die Prüfung jährlich nach den aktuellen Vorschriftenen durchführt werden.
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Management der Prüftermine digitalisieren, aber richtig!
Die Digitalisierung erfasst auch das Prüffristenmanagement im Mittelstand. Unternehmen können Abläufe im Management der Prüftermine und Wartungstermine in digitaler Form schneller und kosteneffizienter gestalten.
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Es gibt viele Definitionen für den Instandhaltungsbegriff.
Grundsätzlich ist die Instandhaltung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes sowie zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustandes.

Die Norm DIN EN 13460 definiert alle notwendigen Dokumente für die Instandhaltung
Diese Norm definiert, welche Elemente eine Dokumentation zur Instandhaltung enthalten muss. Eine normierte technische Dokumentation der Instandhaltung bietet einen Ansatzpunkt, um die gute und reibungslose Organisation in der Instandhaltung nachzuweisen.

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