Wartungssoftware. Enorme Zeitersparnis. Wartungen und Inspektionen termingerecht durchführen. Wir bieten eine Wartungssoftware zur Dokumentation der Anlagenwartung
Trends im Management der Wartungstermine werden durch die Fachpresse immer wieder aufgegriffen und thematisiert.
Aber was bedeutet das für Sie?
Welche Anwendungsszenarien sind für Sie denkbar?
Die HOPPE Unternehmensberatung beschäftigt sich mit den Trends und entwickelt passgenaue Lösungsansätze, die auch für unsere Kunden Potenziale bieten.
Fachpresse zur Wartungsmanager Software
Die Software Wartungsplaner dient zur Verwaltung und Dokumentation von Wartungsaufgaben.
Der Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung ist für Wartungen und Instandhaltung von technischen Anlagen konzipiert.
Mit der Software stellen Sie den funktionsfähigen Zustand von Betriebsanlagen, Maschinen und Betriebsmitteln sicher.
Die Software dient zur Verwaltung und Dokumentation von Wartungsaufgaben.
Neben den Wartungen werden auch die Reparaturen, Inspektionen und Instandhaltungen von technischen Geräten verwaltet.
Praxisnah & übersichtlich
Der Wartungsplaner bietet eine Handlungshilfe für die rechtssichere Prüfung der Anlagen und Betriebsmittel.
Tabellen, Checklisten sowie einsatzfertige Prüfprotokolle unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Wartungsdokumentation.
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.