Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand im Arbeitsschutz nachhaltig.
Mit dem Wartungsplaner bieten wir Sicherheitsfachkräfte eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, den Überblick über die notwendigen Aufgaben und Maßnahmen im Unternehmen zu behalten.
Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand im Arbeitsschutz mit unserer Software nachhaltig.
Die Rechtlichen Anforderungen können mit dem Wartungsplaner eingehalten.
Dies führt zu mehr Sicherheit der Mitarbeiter, ohne einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erforderlich zu machen.
Teilweise ist die Verwaltung von Daten im Instandhaltungsbereich zu komplex.
Dazu zählen das Management von Stammdaten, von Arbeitsaufträgen oder operative Berichte wie Wartungen und Störmeldungen.
Ohne eine effizient Softwarelösung für diese Herausforderungen, verlieren Unternehmen schnell den Überblick.
Mit dem Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung aus Heusenstamm versetzen Sie das Instandhaltungsteam in die Lage, die Organisation und Datenpflege zu rationalisieren.
Der Leistungsumfang der Wartungsplaner-Software umfasst die Erfassung von Equipments sowie deren Aufgaben und Prüfberichte sowie Aufgabenlisten.
Lassen Sie sich anhand von praxisbezogenen Demodaten in der kostenlosen Testversion zeigen, welche Lösung die Hoppe Unternehmensberatung für die Instandhaltungsorganisation entwickelt hat.
Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Als Geschäftsführer in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter sind Sie nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der über das von der DGUV gesetzlich geforderte Fachwissen verfügt, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet.
Was muss verwaltet, geplant und organisiert werden?
Je nach Unternehmensgröße gibt es eine oder mehrere Personen, die für die Verwaltung der Betriebsmittel verantwortlich sind. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Sicherheit prüfen und gewährleisten
- Zustand und Sauberkeit überwachen
- Betriebsmittel warten
- Mitarbeiter einweisen und schulen
- Ausrüstung prüfen und bei Bedarf vervollständigen
- Amtliche Hauptuntersuchung durchführen
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV) prüfen und einhalten