Leiterprüfungen gemäß der DGUV

DGUV-Prüfung Leitern + Gerüste - Leiterprüfung

Leitern & Tritte und Arbeitsmittelprüfung direkt per App am Prüfort. Leiterprüfungen für Anlegeleitern und Stehleiter

Digitale Prüfsoftware erstellt die benötigte Dokumentation

Leitern & Tritte selbstständig im Betrieb prüfen und Kosten sparen

Für Leitern gibt es spezifische Prüfanforderungen.
Eine regelmäßige Kontrolle und Prüfung der Leitern und Tritte ist notwendig, um sicherzustellen, dass sie sicher und funktionsfähig sind.
Die Prüfung sollte von geschultem Personal durchgeführt werden und sollte die Überprüfung von Regalleitern, Schiebeleitern, Tritten und anderen Arten von Leitern umfassen.
Ein Wartungsplan sollte erstellt werden, um sicherzustellen, dass die Leitern und Tritte regelmäßig gewartet werden. Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit muss gewährleistet werden. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter, die Leitern und Tritte benutzen, über die korrekte Verwendung und Sicherheitsmaßnahmen informiert sind.

Prüfung und Wartung von Leitern und Tritte professionalisieren
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden gibt es beim Umgang mit Leitern und Tritte Regeln zu beachten In vielen Betrieben werden Leitern und Tritte für die tägliche Arbeit genutzt. Gemäß DGUV 208-016 sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln zu beachten.

Im Vergleich ist das Arbeiten mit Leitern und Tritte gefährlicher als bei anderen Arbeitsmitteln. Dies belegen Statistiken der Unfallversicherungen. Häufig führen solche Absturzunfälle zur Betriebsunfähigkeit. Leitern und Tritte unterliegen einem zunehmenden Verschleiß

Leiter und Tritte werden ständig belastet und unterliegen wie andere Arbeitsmittel auf Dauer einem zunehmenden Verschleiß. Abhängig vom Material kann es auch zu Verformungen der Sprossen, scharfen Kanten oder zu Rissen kommen. Daher hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand per Sicht- und Funktionsprüfung geprüft werden. Eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens alle 12 Monate stattfinden.

Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit der Leitern und Tritte verantwortlich
Verantwortlich für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb ist der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber. In der Regel beauftragt er hierfür einen qualifizierten Mitarbeiter. Dieser hat nach den einschlägigen Richtlinien (ArbSchG, BetrSichV, usw.) dafür zu sorgen, dass regelmäßige Prüfungen stattfinden und die Beschäftigten im Umgang mit Leitern und Tritte entsprechend unterwiesen werden. Mit Blick auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen sind die eigenen Mitarbeiter die wichtigsten Verbündeten im Betrieb.

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Hinzu kommen natürlich noch die mobile Erfassung über Tablet oder Smartphone sowie die automatischen Erinnerungsfunktionen via eMail zu den Prüfterminen.
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Mit einer systematischen Wartungsplanung reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen. Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und der Elektrosicherheit schreiben vor, alle Maschinen, Anlagen und Elektrogeräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen.

Typische Objekten, die geprüft werden müssen:

  • Maschinen und Anlage
  • elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschift 3)
  • persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
  • Aufzüge
  • Rauchmelder und Feuerlöscher
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge
  • Druckbehälter
  • Türen, Tore Fenster
  • Regale und Regaleinrichtungen

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