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Leiterprüfungen gemäß der DGUV

DGUV-Prüfung Leitern + Gerüste - Leiterprüfung
Leitern & Tritte und Arbeitsmittelprüfung direkt per App am Prüfort. Leiterprüfungen für Anlegeleitern und Stehleiter

Digitale Prüfsoftware erstellt die benötigte Dokumentation

Leitern & Tritte selbstständig im Betrieb prüfen und Kosten sparen

Für Leitern gibt es spezifische Prüfanforderungen.
Eine regelmäßige Kontrolle und Prüfung der Leitern und Tritte ist notwendig, um sicherzustellen, dass sie sicher und funktionsfähig sind.
Die Prüfung sollte von geschultem Personal durchgeführt werden und sollte die Überprüfung von Regalleitern, Schiebeleitern, Tritten und anderen Arten von Leitern umfassen.
Ein Wartungsplan sollte erstellt werden, um sicherzustellen, dass die Leitern und Tritte regelmäßig gewartet werden. Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit muss gewährleistet werden. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter, die Leitern und Tritte benutzen, über die korrekte Verwendung und Sicherheitsmaßnahmen informiert sind.

Prüfung und Wartung von Leitern und Tritte professionalisieren
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden gibt es beim Umgang mit Leitern und Tritte Regeln zu beachten In vielen Betrieben werden Leitern und Tritte für die tägliche Arbeit genutzt. Gemäß DGUV 208-016 sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln zu beachten.

Im Vergleich ist das Arbeiten mit Leitern und Tritte gefährlicher als bei anderen Arbeitsmitteln. Dies belegen Statistiken der Unfallversicherungen. Häufig führen solche Absturzunfälle zur Betriebsunfähigkeit. Leitern und Tritte unterliegen einem zunehmenden Verschleiß

Leiter und Tritte werden ständig belastet und unterliegen wie andere Arbeitsmittel auf Dauer einem zunehmenden Verschleiß. Abhängig vom Material kann es auch zu Verformungen der Sprossen, scharfen Kanten oder zu Rissen kommen. Daher hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand per Sicht- und Funktionsprüfung geprüft werden. Eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens alle 12 Monate stattfinden.

Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit der Leitern und Tritte verantwortlich
Verantwortlich für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb ist der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber. In der Regel beauftragt er hierfür einen qualifizierten Mitarbeiter. Dieser hat nach den einschlägigen Richtlinien (ArbSchG, BetrSichV, usw.) dafür zu sorgen, dass regelmäßige Prüfungen stattfinden und die Beschäftigten im Umgang mit Leitern und Tritte entsprechend unterwiesen werden. Mit Blick auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen sind die eigenen Mitarbeiter die wichtigsten Verbündeten im Betrieb.

Dipl. Ing. Ralf Grande Hoppe Unternehmensberatung GmbH RG
Geschäftsführer
Dipl. Ing. Ralf Grande
Seligenstädter Grund 8, 63150 Heusenstamm
Details

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Erfolgreiche Durchführung von Audits stellen für Unternehmen meist vor eine große Herausforderung
Die Einhaltung von Prüfterminen im Arbeitsschutz und die erfolgreiche Durchführung von Audits stellen für Unternehmen meist eine große Herausforderung dar.
Mit normalen Office-Programmen oder gar klassisch mit Papier und Bleistift, ist die Erfüllung aller Anforderungen an die Dokumentation der Prüftermine eine wahrliche Mammutaufgabe und bringt die Fachkraft für Arbeitsschutz schnell an seine Grenzen.

Abhilfe schafft hier oftmals eine entsprechende Software-Lösung. Sie kann in vielen Aufgabenbereichen des Prüffristenmanagement unterstützen und diese Aufgaben effektiver, sicherer und wirtschaftlicher gestalten.
Eine Prüftermine-Mangement-Software zeichnet beispielsweise die Prüfungen zuverlässig auf, erinnert an die nächste Prüfung.

Ein solches systematisches und modernes Programm eröffnet Unternehmen somit die Möglichkeit, die Qualität der Prozesse auf kontinuierlich hohem Niveau zu halten.

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Sorgenfreiheit durch die fristgerechte Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen
Alle Vorschriften der DGUV sind bindend. Diese sollten sich unbedingt daran halten und in regelmäßigen Abständen eine Betriebsmittelprüfung durchführen lassen.
Die Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester Anlagen und Betriebsmittel wird überwacht durch ein duales System. Auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen Regelungen durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Gesetze werden von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert.


Die regelmäßige Instandhaltung von Maschinen ist essentiell für die Arbeitssicherheit.
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