Leiterprüfungen gemäß der DGUV

DGUV-Prüfung Leitern + Gerüste - Leiterprüfung

Leitern & Tritte und Arbeitsmittelprüfung direkt per App am Prüfort. Leiterprüfungen für Anlegeleitern und Stehleiter

Digitale Prüfsoftware erstellt die benötigte Dokumentation

Leitern & Tritte selbstständig im Betrieb prüfen und Kosten sparen

Für Leitern gibt es spezifische Prüfanforderungen.
Eine regelmäßige Kontrolle und Prüfung der Leitern und Tritte ist notwendig, um sicherzustellen, dass sie sicher und funktionsfähig sind.
Die Prüfung sollte von geschultem Personal durchgeführt werden und sollte die Überprüfung von Regalleitern, Schiebeleitern, Tritten und anderen Arten von Leitern umfassen.
Ein Wartungsplan sollte erstellt werden, um sicherzustellen, dass die Leitern und Tritte regelmäßig gewartet werden. Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit muss gewährleistet werden. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter, die Leitern und Tritte benutzen, über die korrekte Verwendung und Sicherheitsmaßnahmen informiert sind.

Prüfung und Wartung von Leitern und Tritte professionalisieren
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden gibt es beim Umgang mit Leitern und Tritte Regeln zu beachten In vielen Betrieben werden Leitern und Tritte für die tägliche Arbeit genutzt. Gemäß DGUV 208-016 sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln zu beachten.

Im Vergleich ist das Arbeiten mit Leitern und Tritte gefährlicher als bei anderen Arbeitsmitteln. Dies belegen Statistiken der Unfallversicherungen. Häufig führen solche Absturzunfälle zur Betriebsunfähigkeit. Leitern und Tritte unterliegen einem zunehmenden Verschleiß

Leiter und Tritte werden ständig belastet und unterliegen wie andere Arbeitsmittel auf Dauer einem zunehmenden Verschleiß. Abhängig vom Material kann es auch zu Verformungen der Sprossen, scharfen Kanten oder zu Rissen kommen. Daher hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand per Sicht- und Funktionsprüfung geprüft werden. Eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens alle 12 Monate stattfinden.

Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit der Leitern und Tritte verantwortlich
Verantwortlich für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb ist der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber. In der Regel beauftragt er hierfür einen qualifizierten Mitarbeiter. Dieser hat nach den einschlägigen Richtlinien (ArbSchG, BetrSichV, usw.) dafür zu sorgen, dass regelmäßige Prüfungen stattfinden und die Beschäftigten im Umgang mit Leitern und Tritte entsprechend unterwiesen werden. Mit Blick auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen sind die eigenen Mitarbeiter die wichtigsten Verbündeten im Betrieb.

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Hinzu kommen natürlich noch die mobile Erfassung über Tablet oder Smartphone sowie die automatischen Erinnerungsfunktionen via eMail zu den Prüfterminen.
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Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft geprüft werden. Dies ist erforderlich, um Verschleiß und Defekte frühzeitig zu erkennen und so Unfälle zu vermeiden.

Prüfung von Steigleitern nach DGUV Information 208-032
Steigleitern müssen mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden. Dabei wird die Funktion von Sprossen, Holmen und Sicherheitsvorrichtungen kontrolliert, um Unfallrisiken frühzeitig zu minimieren.

Prüfung von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln und Hebezeugen nach DGUV Regel 109-017
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sind mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person zu prüfen. Dabei werden Tragfähigkeit, Verschleiß und die Funktion sicherheitsrelevanter Komponenten kontrolliert, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Prüfung von Türen und Toren nach DGUV Information 208-022
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken und Not-Halt-Funktionen sowie mechanischen Gefährdungen.

Prüfung von Regalen nach DGUV Information 208-043
Regale müssen mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft werden. Dabei wird der korrekte Aufbau und die Funktion von Sicherheitseinrichtungen kontrolliert. Außerdem wird sorgfältig auf Schäden untersucht, um Unfälle durch defekte Regale zu vermeiden.

Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern nach DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen regelmäßig auf Stabilität und Schäden geprüft werden. Ladungsträger wie Paletten werden dabei auf Mängel kontrolliert, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Aufgaben- & Mängelmanagement: Die richtige Wartungsdokumentation stellt Ihre Sicherheit an erster Stelle. Mobile Wartungsdokumentation mit der App.

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