Durch unsere Expertise im Arbeitsschutzmanagement bringen wir Ihr Unternehmen mit der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner auf die nächste Stufe, indem wir eine moderne und flexible Anwendung bereitstellen, die Ihre Anforderungen rund um den Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit erfüllt.
Wartungen dokumentieren mit der Wartungsplaner App
Die Wartungsplaner App für mobile Endgeräte ist seit vielen Jahren im App Store und im Google Play Store verfügbar.
Entwickelt wurde die App speziell für die Nutzung auf Smartphones und Tablets um Sie vor Ort optimal zu unterstützen ob bei der Instandhaltung oder Wartung von Maschinen.
Die Hoppe Wartungsplaner App bietet schnellen Zugriff auf alle notwendigen Informationen und Funktionen rund um die Wartung, die das Instandhaltungsteam benötigt.
Mit einem einfachen und intuitiven Design ermöglicht die Wartungsplaner App sofort Zugriff auf technische Dokumente Datenblätter Prüflisten und Checklisten, was die tägliche Arbeit erheblich erleichtert und beschleunigt.
Die Wartungsplaner App überzeugt durch zahlreiche Funktionen die darauf ausgelegt sind Zeit zu sparen und die Effizienz zu steigern die Wartungsplaner App wurde speziell für den Einsatz direkt an Maschinen und Anlagen konzipiert.
Insbesondere bei Reparturen, Wartungsen und Instandhaltungsarbeiten ermöglicht die Wartungsplaner App einen nahtlosen und schnellen Zugriff auf alle notwendigen Informationen, was die Arbeit vor Ort sehr schnell vereinfacht und beschleunigt und somit deutlich effizienter macht.
Ob es sich um kleinere Geräte oder komplexe Maschinen handelt spielt für den Einsatz der Wartungsplaner App keine Rolle. Die Hoppe Wartungsplaner App unterstützt in allen Einsatzszenarien und bietet damit einen enormen Mehrwert.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung