effiziente und flexible Planung und Koordination der Prüffristen und Wartungsprozesse
In der Instandhaltungm, Wartung, und Produktion stehen Führungskräfte unter enormem Druck, ihre Prozesse in puncto Zeit, Budget und Qualität erfolgreich zu managen.
Zeitgleich sind sie für die Führung und Motivation der Mitarbeiter verantwortlich, für die sie die Einsatzplanung und Arbeitszeitgestaltung übernehmen.
Eine effiziente und flexible Planung, Steuerung und Koordination der Wartungs- und Instandhaltungsprozessen sind für die Sicherheit und Erhaltung der Maschinen und Anlagen und somit den Erfolg des Unternehmens maßgeblich.
Im Unternehmen kümmern sich Sicherheitsfachkräfte (SiFas) um den Arbeitsschutz.
Um den Arbeitsschutz im Unternehmen kümmern sich normalerweise die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).
Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer noch die Geschäftsführer.
Eine Sicherheitsfachkraft kann den Geschäftsführer bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, er enthebt aber nicht den Geschäftsführer vor den gesetzlichen Verantwortung.
Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung