Bei der Prüfung sollten die beauftragten Mitarbeiter chronologisch folgendermaßen vorgehen:
Sichtprüfung von erkennbaren Schäden, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen, Beurteilung der Prüfergebnisse und schließlich die Kennzeichnung des geprüften Arbeitsmittels mittels einer Prüfplakette auf dem Arbeitsmittel.
Dokumentation der Prüfergebnisse:
Hierzu sollte eine Checkliste als Datenblatt angelegt werden. Auf diesem werden die vorgefundenen Schäden und Mängel, die Maßnahmen zur Beseitigung dieser Defizite, der aktuelle Status des Geräts sowie die Festlegung eines neuen Prüftermins angegeben.
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