Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, einschließlich Wiederholungsprüfung
In jedem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet. Diese sind von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.
Das wiederum bedeutet für jedes Sie: Jede fehlende oder falsche Prüfung Ihrer Geräte, Maschinen und Anlagen stellt ein gravierendes Organisationsverschulden dar und kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Damit Sie Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchführen, bieten wir eine Elektrosicherheit Software zur Dokumentation der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel. Mit dem Wartungsplaner werden Sie die Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen.
Übersicht der Prüf- und Wartungstermine im Unternehmen
Mit dem Wartungsplaner als Verwaltungstool verpassen Sie keine Termine mehr.
Sie haben eine Übersicht über alle Prüf- und Wartungstermine im Unternehmen
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Die Instandhaltung und die Wartung optimal organisieren
Um Produktionsanlagen störungsfrei und kosteneffizient zu betreiben, wird in vielen Fertigungsbetrieben seit vielen Jahren die Hoppe Instandhaltungssoftware Wartungsplaner eingesetzt.
Es gilt die Instandhaltung, die Wartung (predictive maintenance) optimal zu organisieren.
Von der Inspektion über die Reparatur und Wartung bis hin zur Instandsetzung sind die Aufgaben zu steuern und natürlich auch zu überwachen.
Mit dem Wartungsplaner als Instandhaltungssoftware kann eine hohe Anlagenverfügbarkeit gewährleistet werden. Ebenso werden die Ausfallzeiten minimiert.
Der Wartungsplaner versteht sich als leistungsstarke Software die für reibungslose und effiziente Arbeitsprozesse im Wartungsmanagement sorgt.
Das Hauptziel der Software Wartungsplaner ist eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit von Maschinen und Anlagen zu garantieren.
Maschinenausfälle und Unterbrechungen in der Produktion sollen auf ein Minimum reduziert werden.
Prüfung der Arbeitsmittel nach BetrSichV
Organisieren Sie den Prüfservice nach BetrSichV und DGUV für alle betrieblichen Arbeitsmittel und Betriebsmittel in Ihrem Betrieb.