Terminieren Sie die regelmäßige Betriebsbegehungen, erstellen Sie mit dem Wartungsplaner ein Gefahrstoffkataster, und denken sie an die Gefährdungsbeurteilungen mit dem Maßnahmenkatalog.
Prüfmanagement ohne Excel - Prüfplaner ersetzt Ihre Excel-Liste
In unserem Video erfahren Sie, welche Vorteile eine Software-Lösung wie der Prüfplaner bietet.
Video Prüfplaner Einführung
Eine entsprechende Software, wie zum Beispiel der Wartungsplaner, manchmal auch als Prüfplaner bezeichnet, ist eine moderne Lösung, die den Arbeitsalltag im Betrieb deutlich verbessern kann.
Das Tool dokumentiert nicht nur die Ergebnisse von Wartung und Instandhaltung im System, sondern erinnert auch via Mail-Benachrichtigungen an anstehende Wartungsaufgaben.
An einer Stelle können die Verantwortlichen so Prüfungen von Maschinen und Betriebsmitteln planen, durchführen und zugleich dokumentieren.
Alle Beteiligten arbeiten im gleichen System und können dadurch Schwachstellen in den Abläufen besser identifizieren und korrigieren.
Da die Software auch auf Tablet und Smartphone funktioniert, kann der Verantwortliche bei einem Betriebsrundgang festgestellte Mängel mit seinem Telefon fotografieren und das Bild dem Betriebsmittel als Anhang zuordnen.
Vorgeschriebene Prüftermine verwalten
Verwaltung, Organisation und rechtssichere Dokumentation von Prüfterminen z.B. im Arbeitsschutz oder Arbeitssicherheit.
Automatisch erhalten Sie eine Vorabwarnung beim Erreichen des Prüffristenendes per Email mit dem Wartungsplaner eMailcenter.
So behalten Sie den Überblick über Ihre Prüffristen in Ihrem Betrieb und haben alle Dokumente (z.B. Prüfberichte, Prüfergebnisse und Prüfprotokolle) für das Audit griffbereit.
Der Wartungsplaner gibt Auskunft über:
- Welche Anlage wurde nach welcher Prüfvorschrift geprüft.
- Wann wurde die Anlage geprüft.
- Welche Prüfwerte wurden bei der Prüfung gemessen.
- Wer hat Prüfung durchgeführt.
- Wer hat wann die Prüfprotokolle bearbeitet.
- Wer war zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.