individueller Wartungsplan - Intuitiv und übersichtlich?
Für eine optimale Wartungsplanung und Steuerung benötigen Unternehmen heute ein innovatives Softwaretool.
Als branchenunabhängiges System für die Wartungsplanung und Prüfterminplanung deckt der Wartungsplaner alle wichtigen Aspekte des modernen Prüffristenmanagement ab.
Hierzu zählt insbesondere Transparenz der Wartungs- und Prüftermine und eine strukturierte Dokumentation.
Durch die Software lassen sich Kapazitäten einsparen, indem die wiederkehrende Aufgaben und Maßnahmen exakt geplant und verwaltet werden können.
Wartungsplanung mit Prüfplaner - leicht und schnell gemacht?
Die Bedienoberfläche vom Wartungsplaner ist flexibel und konzentriert sich auf das Wesentliche.
Alle Prüfobjekte darunter insbesondere Maschinen, Produktionsanlagen, Stapler oder Arbeitsmittel lassen sich im Wartungsplaner visualisieren, was die Benutzerfreundlichkeit zusätzlich verbessert.
Es stehen sämtliche Funktionen zur Verfügung, die zur Realisierung einer optimalen Wartungsplanung notwendig sind.
Kein Chaos in der Abwicklung der Wartungen, alles ist von A bis Z in einer Software.
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Maschinenservice sicher planen
Professionelle und wiederkehrende Wartungen und Pflege der Maschinen und Anlagen sind zwingend erforderlich. Der Wartungsplaner sorgt dafür, dass die Leistung, Sicherheit und Langlebigkeit Ihrer Maschinen sichergestellt ist.
Verlängern Sie die Lebensdauer und gewährleisten Sie die optimale Leistung Ihrer Maschinen durch regelmäßige Wartungen.
Unsere Wartungssoftware dokumentiert alle Wartungsarbeiten gemäß Herstellerangaben und Ihren individuellen Betriebsanforderungen durch, einschließlich Reinigung, Schmierung und Austausch von Verschleißteilen, damit Ihre Maschinen stets einsatzbereit sind.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei Erfüllung der Anforderungen zur Arbeitssicherheit.
Erfüllen Sie mit unserer etablierten Software die Anforderungen aus den EG-Richtlinien, Gesetzen, Normen und Regelwerken.
Eine Lückenlose Dokumentation spielt für den Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.
Folgende Dokumente muss der Arbeitgeber auf jeden Fall vorweisen können:
- Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
- die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitssicherheitsmaßnahmen
Jetzt Informationen einholen und sicher bestellen unter Arbeitsschutzmanagement Software auf www.Wartungsplaner.de