Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.
Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.
Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
Für Sie als Maschinenbetreiber, Produktionsleiter oder Instandhaltungsleiter steht die Funktion Ihrer Maschinen und Anlagen im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.
Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen, wenn diese Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und damit zu Gefährdungen der Beschäftigten führen. Die Prüffristen sind nach § 3 Absatz 6 BetrSichV zu ermitteln.
Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.
Die Software Wartungsplaner hilft Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Angestellten zu gewährleisten und liefert klare Aussagen zum Zustand Ihrer Maschinen und Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber.
Dokumentieren Sie auch die Wartungen und Kontrolle laut den Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
Beim Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrem Unternehmen im Fokus.
Die Wartung betrifft eine Vielzahl an einzelnen Maschinen, Anlagen und Komponenten.
Teilweise handelt es sich um feste Intervalle, oft jedoch auch um variable Termine, die von Faktoren wie Betriebsstunden und Abnutzung abhängen.
Dazu kommen zahlreiche sicherheitstechnische Verpflichtungen, etwa wie in der Schweiz die Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes (UVG).
Als Versicherungsleistungen werden für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.
Auch die wiederkehrenden Termine wie der E-Check gehören in den Fokus der Elektrofachkraft und somit in einen Wartungsplaner.
Die Notwendigkeit der Einhaltung von Wartungs- und Prüfterminen ergibt sich nicht nur aus gesetzlichen Vorgaben.
Neben dem Werterhalt ist auch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Maschinen erforderlich.
Die Prüfung von Betriebsmitteln ist eine der grundlegendsten Pflichten eines Arbeitgebers und die wichtigste Komponente der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Hoppe Unternehmensberatung hat die ideale Lösung für Sie!
Mit der Wartungsplaner Software unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Prüfvorschriften. Wir geben Ihnen
nicht nur einen kompakten Überblick, sondern fassen auch die Prüftermine anhand der gesetzlichen Regelungen und
Empfehlungen klar und prägnant zusammen.
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen und Maschinen müssen regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Andernfalls kann der Schutz sowohl der Geräte selbst als auch der Mitarbeiter, die sie bedienen, nicht dauerhaft gewährleistet werden.
Der Wartungsplaner wird überall dort eingesetzt, wo Maschinen, Anlagen oder Geräte überprüft werden müssen. Das Tool erleichtert
die rechtzeitige Planung von Wartung und Prüfung und bieten einen schnellen und effektiven Überblick über geprüfte Geräte.
Einige der Normen und Gesetze, an die Sie sich halten müssen, sind: DGUV, ASR, TRBS, VDE, ArbStättV und BetrSichV.