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Betriebsmittel verwalten ganz einfach
Die Zeiten von manuellen Excel-Tabellen für die Überwachung der Arbeitsschutztermine sind vorbei.
Räumen Sie endlich mit verständlicher und günstiger Software auf.
Mit unserem Wartungsplaner organisieren Sie Ihre Betriebsmittel und werden an allen Prüftermine erinnert.
Werner von Siemens zur Verhütung von Unfällen sowie zur unternehmerischen Verantwortung
"Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft", dies stellte Werner von Siemens schon im Jahr 1880 fest.
Das ist heute nach wie vor aktuell.
Die zunehmende Digitalisierung bringt neue Herausforderungen für die Arbeitswelt.
Arbeitssicherheit & Arbeistschutz sind wichtige gesellschaftliche Themen und sind gleichzeitig ein bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor für Unternehmen.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Die Weichen für niedrige Werterhalt von Maschinen und Anlagen werden bereits in der Wartungsplanung gestellt.
So muss eine instandhaltungsgerechte Planung für alle Anlagen Lösungen finden.
Bei dieser anspruchsvollen Aufgabe unterstützt die Hoppe Unternehmensberatung Instandhalter mit der Wartungsplaner-Software.
In einem ausführlichen Reporting ermöglicht das Tool eine kostengünstige Instandhaltung.