Denken Sie rechtzeitig an Ihre Prüfpflichten im neuen Jahr:
Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden.
Mit unseren Wartungsplaner sind Sie auf der sicheren Seite.
Eine saubere Dokumentation von Pflichtprüfungen an Betriebsmitteln oder Maschinen ist unerlässlich:
Damit sichern Sie sich und Ihr Unternehmen rechtlich ab und schützen Ihre Mitarbeiter vor Unfällen.
Wie lange eine Maschine sicher verwendbar ist, wird durch den Wartungsplaner für jedes Gerät klar dokumentiert.
Die Software erfasst, welche Fristen einzuhalten sind,und stellet die Prüffristen in einer Übersicht zusammen.
Bei der Dokumentation von Pflichtprüfungen ist eine sicherer Protokollierung besonders wichtig.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie gut vorbereitet für Ihre nächsten Pflichtprüfungen.
Wartungsplaner ist das optimale Tool, um alle eingetragenen Aufgaben und Termine im Überblick zu haben.
Die Software hilft sowohl bei der regelmäßigen internen und externen Auditierung, als auch bei der Einhaltung Qualitätsstandards.
Die Arbeit mit dem Wartungsplaner wird vor allem dadurch erleichtert, dass alle wichtigen Dokumente wie Prüfprotokolle und Prüfberichte übersichtlich hinterlegt sind.
Unserer Instandhaltungssoftware bietet Transparents bei der Anlagenperformance
Mit diesen gesetzten Zielen erfüllen Sie die Voraussetzungen bei der Auswahl und erfolgreichen Einführung der passenden Instandhaltungs-Software (IPSA).
Das Ziel einer Instandhaltungssoftware ist die Optimierung der IH-Strategien für Anlagen: Korrektive Instandhaltung, Zustandsorientierte Instandhaltung , Vorausbestimmte Instandhaltung.
Wie Sie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleisten
Allgemein beschreibt der Begriff „Arbeitssicherheit“ den Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu gehört es ebenfalls, Gefahren und Risiken für die Gesundheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Bei der Arbeitssicherheit bzw. dem Arbeitsschutz geht es jedoch nicht nur darum, mögliche Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Tätigkeit soll so gestaltet werden, dass sie weder dem seelischen noch dem körperlichen Wohlbefinden von Beschäftigten entgegensteht.