Was muss das Gefahrstoffkataster enthalten?
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen.
Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.
Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen.
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