Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
Regelmäßige Inspektion bedeutet Sicherheit
Maschinen und Anlagen müssen regelmäßig gewartet werden.
Die Einhaltung der wiederkehrenden Püfungen kann im Ernstfall Leben retten.
Aus Versicherungsgründen sollten die durchgeführten Prüfungen in einem Prüfbuch dokumentiert werden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, legt für diese Arbeiten in einer qualifizierten Software die Wiederholungsprüfung gleich an.
Kann ich die Instandhaltungssoftware zuerst ausprobieren?
Ja, das ist möglich. Sie können eine kostenlose Testversion der Instandhaltungssoftware bestellen.
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Auf diese Weise finden Sie heraus, ob die Software vollständig zu Ihrer Arbeitsweise und Ihrer Organisation passt.