Prüfungen mit dem Prüfmanager vorbereiten und steuern: Prüfaufgaben mit der Prüfmanager Software einfacher und schneller dokumentieren als je zuvor.
Mit wenigen Klicks haben Sie im Prüfmanager die Prüfergebnisse verfügbar.
Prüfung Leitern und Tritte – das sollten Sie wissen
Unternehmer tragen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Angestellten.
Der Wartungsplaner dokumentiert Leiterprüfungen.
Prüfungen von Leitern & Tritten zuverlässig dukumentieren.
Unsere Software bietet alles, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen brauchen.
Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §3 und §14 festgelegt,
dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden muss.
Die Zeitintervalle für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit,
der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten
und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).
Pflichten im Arbeitsschutz nachkommen - Arbeits- und Betriebsmittel rechtzeitig und regelmäßig prüfen
Bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft wird geprüft, ob Sie die aktuellen umsetzen.
Damit Sie bei den Kontrollen nichts zu befürchten haben, kommen Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nach und prüfen Sie die Arbeits- und Betriebsmittel rechtzeitig und regelmäßig.
Der Wartungsplaner gibt Ihnen eine praktische Hilfestellung für Ihren Betriebsalltag.
Mit der Software profitieren Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz - Verantwortlicher von der Planung, Dokumentation und der automatisierten eMail-Erinnerung an die Prüftermine.
Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen ist ein unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz
Auch wenn es nicht jeder gerne hören mag: Die Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen, insbesondere in produzierenden Unternehmen, ist unabhängig von der Branche eine unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit aller Unternehmen.
Trotz des offenkundigen Handlungsdrucks ist der Digitalisierungsgrad im Wartungsmanagement erschreckend gering.
Technologisch ist die Nachverfolgung der Prüf- und Wartungstermine kein Hexenwerk
Die Zurückhaltung insbesondere im Mittelstand bei der überfälligen Digitalisierung des Wartungs- und Prüffristenmanagements ist auch deshalb verwunderlich, weil die erforderlichen Prozesse vielfach und erfolgreich erprobt, mit der richtigen Technologie kein Hexenwerk und mit der Hoppe Unternehmensberatung als kompetenten Partner klar und verlässlich umsetzbar sind.
gute Aussichten auf einen Return on Investment (RoI)
Zudem sind die Aussichten auf einen Return on Investment (RoI) in einem gut absehbaren Zeitraum bei einer sauber aufgesetzten Wartungsplaner Software für das Prüffristenmanagement bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit regelmäßig gut.
Software, die die Prüfungen vor der Inbetriebnahme und die wiederkehrende Prüfungen der Anlagen im Auge behält!
Für ein rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement, müssen Sie Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig prüfen und warten.
Sie müssen Termine für Prüfungen vor der Inbetriebnahme einer Anlage und wiederkehrende Prüfungen im Auge behalten und koordinieren.
Wir zeigen Ihnen die häufigsten Herausforderungen, die Sie mit einem Wartungsplaner lösen können.
In unserem Wartungsmanager planen Sie alle Termine im Voraus ein und erhalten rechtzeitig eine Erinnerung per eMail durch das eMailcenter.
Mit der Software wird nie wieder ein gesetzlich vorgeschriebener Prüftermin übersehen!
Im Wartungsplaner erfassen Sie alle Aufgaben für Ihre Instandhaltungsmitarbeiter, Techniker und Servicekräfte.
Erst dann können die Wartungsarbeiten nach den gesetzlichen Vorschriften sicher durchgeführt werden.
Die 5 häufigsten Fragestellungen und Herausforderungen, die Sie mit einem Wartungsplaner lösen
- Was muss geprüft bzw gewartet werden?
- Wer muss die Prüfung durchführen? ( Fachkraft für Arbeitssicherheit / externe Firma)
- Welche Rechtsgrundlage und Vorschrift gilt bei der Prüfung?
- Welche Arbeiten und Arbeitsschritte müssen wie oft durchgeführt werden?
- Wie werde ich an den wiederkehrenden Prüftermin erinnert?
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
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