Das Thema Arbeitssicherheit sollte daher stets präsent sein
Wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel und Betriebsmittel von entscheidender Bedeutung.
Denn nur so können Unfälle vermieden und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.
Deshalb sollte der Wartungsplaner für die die Arbeitsmittel- und Betriebsmittelprüfung in keinem Unternehmen fehlen.
Mit ihrer Hilfe können Leitern einfach und effizient auf ihre Sicherheit überprüft werden.
Doch auch neben der Technik ist es wichtig, dass Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um Unfälle zu vermeiden.
Daher ist es wichtig, dass alle Beteiligten immer an die nächste Wartung und Prüfung von Arbeitsmittel und Betriebsmittel denken.
Rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement
Nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.
Die Wartungsplaner-Software von der HOPPE Unternehmensberatung unterstützt Sie dabei, Wartungen, Instandhaltungen und Prüfungen korrekt und termingerecht durchzuführen.
Ausfälle werden minimiert und die Kosten werden niedrig gehalten.
Mit einer systematischen Wartungsmanagement reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten und schützen Ihre Mitarbeiter, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen.
Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit, Brandschutz, schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Typische Gegenstände, die geprüft werden müssen, sind beispielsweise Maschinen und Anlagen, Feuerlöscher, Rauchmelder, Stapler, Geräte, elektrische Betriebsmittel, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).
Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002
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Verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Anlagen. Verringern Sie Ausfallzeiten der Maschinen.
Wartung & Dokumentation über PC, Smartphone oder Tablet.
Gemeinsam mit unserem Kunden SETON / BRADY GmbH haben wir einen Anwenderbericht in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Seit über 25 Jahren hat sich SETON als technisches Versandhaus auf den Vertrieb von Produkten zur Kennzeichnung, Wartung und Markierung spezialisiert.
Das Einhalten der Prüffristen und die rechtssichere Dokumentation von Prüfungen und Wartungen hat für SETON eine hohen Stellenwert.
Um wichtige Wartungen zu lenken, Prozesse innerhalb der Firma zu digitalisieren, Risiken zu überwachen und Maßnahmen umzusetzen, vertraut SETON den unterschiedlichen Modulen der Hoppe Unternehmensberatung.
Anwenderbericht:
SETON / BRADY GmbH
Dokumentieren Sie mit dem Wartungsplaner die Prüfung der Maschinen und die Wartungsaufgaben.
Zu den Wartungsaufgaben gehören neben dem Fetten, Schmieren, Reinigen un Nachfüllen auch die Instandsetzung der Anlagen bei Problemen.
Verpassen Sie keine Fristen mehr
Automatische Erinnerungen an anstehende Prüfungen oder Wartungen sorgen dafür, dass sie keine Fristen mehr verpassen und Ihre Compliance sichergestellt ist.
Der Wartungsplaner bietet die Kontrolle und Flexibilität, die Sie brauchen.
organisatorischen versus technischen Prüfungen
Grundsätzlich wird bei den Prüfungen zwischen organisatorischen und technischen Prüfungen unterschieden.
- Bei der organisatorischen Prüfung wird kontrolliert, ob alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorhanden sind.
- Eine technische Prüfung besteht aus einer Sichtprüfung, einer Funktionsprüfung sowie der Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen.
Interne oder externe Organisation der Prüfung.
Sowohl die Prüfung als auch die Wartung der Arbeitsmittel kann intern oder extern organisiert werden. Bei einigen Prüfungen fordert die Betriebssicherheitsverordnung eine befähigte Person.