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- Wartungsprogramme
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- Instandhaltungssoftware
- Programme zur Wartung
- Programme zur Reparatur
- Software für die Instandsetzung
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- Wartungs-Programme
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Im Instandhaltungsmanagement ist die Vergabe von Begrifflichkeiten für eine Instandhaltungssoftware nicht immer eindeutig.
Häufig werden für ein und dasselbe Programm mehrere Terminologien benutzt.
Die Interpretationen des Instandhaltungsbegriffs in Bezug auf die Branche und Instandhaltungsstufe variiert.
Die folgenden instandhaltungsbezogenen Normen enthalten allgemeine Terminologien und Definitionen für die Verwaltung und dem Management in der Instandhaltung.
EN- 13306 Begriffe der Instandhaltung
• Stellt sicher, dass alle Beteiligten von gleichen Tätigkeiten und Begrifflichkeiten ausgehen
• Zuverlässige rechtsichere Dokumentation und Daten für die Analyse
• Instandhaltungskonzepte, die auch international funktionieren
EN- 13460 Dokumente für die Instandhaltung
• Liefert Unterstützung bei Neuanschaffungen
• Zuverlässige Dokumentation für präventive Instandhaltung
EN- 15341 Wesentliche Leistungskennzahlen für die Instandhaltung
• Diese Norm wird international verstanden
• Die Norm Leistungskennzahlen MTBF MTTR MDT, die auf Terminologiestandards basieren
OEE (Overall Equipment Effectiveness = Gesamtanlageneffektivität)
TV = Technische Verfügbarkeit Maschinen.
MTBF (Mean time between failures = Durchschnittliche Zeit zwischen den Störungen)
MTTR (Mean time to repair = Durchschnittliche Zeit der Entstörungen)
MDT (Mean down time = Mittlere Ausfallzeit der Anlagen)
Zur Arbeitssicherheit gehört die rechtzeitige und regelmäßige Prüfung, Wartung und Dokumentation der Funktionalität von Maschinen.
Arbeitssicherheitstool sorgt für die Einhaltung des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §5 und §6 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Der Wartungsplaner sorgt für alle Belange des Arbeitsschutzes.
Die Software unterstützt bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Gemeinsam mit unseren Experten und einigen Fachkräften für Arbeitssicherheit kümmern wir uns um die Belange des Arbeitsschutzes.
Sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nutzen bereits viele Anwender unsere Software im Rahmen einer praxisorientierten, effizienten und effektiven Lösung rund um das Thema Arbeitssicherheit.
Unser Arbeitssicherheitstool unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit unter anderem bei den Themen:
Arbeitsschutzmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Brandschutz, Gefahrstoffmanagement, Regalprüfungen sowie die Übertragung der Unternehmerpflichten und Betriebsanweisung.
Melden Sie Störungen an Anlagen mit Beschreibung und Fotos auf Anhieb.
Wartungstechniker benötigen eine einfache und intuitive mobile APP, die sie bei der Bewältigung täglicher Aufgaben Wartungsarbeiten unterstützt.
Der digitale Wartungsplaner bringt einen echten Mehrwert.
Einer Vielzahl an Maschinen sorgt für einen kaum zu bewerkstelligenden Workflow.
Effektiv eingesetzte und gewartete Gerätschaften entlasten die Mitarbeiter und sorgen für mehr Sicherheit und Produktivität.
Die Betriebsmittelsicherheitsverordnung (BetrSichV oder die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sorgen für zahlreiche Verpflichtungen.
Diese schreiben zum regelmäßige Arbeitsmittelüberprüfungen oder wiederkehrende Prüfpflichten wie den E-Check vor.
Werterhin gilt es die Wartungs- und die Servicetermine einzuhalten, damit die Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit von Arbeitsmittel garantiert wird.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.