Der digitale Wartungsmanager - einfach und effizient:
Das digitale Wartungsmanagement "Wartungsplaner" von der Hoppe
Entdecken Sie jetzt das kostengünstige System als schnellen Einstieg in das digitale Wartungsmanagement - mit Smartphone oder ein Tablet mit unserer App (iOS und Android).
Höchste Effizienz, sinkende Fehlerquoten und steigende Anlagenverfügbarkeit dank Wartungsplaner, dem digitalen Wartungsmanager von der Hoppe Unternehmensberatung aus Frankfurt.
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Reduzieren Sie ungeplante Ausfallzeiten und erhöhen Sie die Zuverlässigkeit der Maschinen
Wir bieten die umfassendste Wartungslösung für Ihr Asset Performance Management auf dem Markt
Definieren Sie die richtige Wartungsstrategie für Ihre geschäftlichen Herausforderungen!
Mit dem Wartungsmanager verfügen Sie über eine passende Wartungslösung um ungeplante Ausfallzeiten zu reduzieren und die Zuverlässigkeit der Maschinen zu erhöhen.
Verbessern Sie die Sicherheit im Betrieb mit der richtigen Wartungslösung.
Arbeitssicherheitssoftware für alle Belange des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Die Arbeitssicherheitssoftware Wartungsplaner unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Software bietet eine Übersicht aller Aufgaben und Termine, eine Sortierung nach verschiedenen Kriterie, und eine Priorisierung an.
Wie Sie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleisten
Allgemein beschreibt der Begriff „Arbeitssicherheit“ den Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu gehört es ebenfalls, Gefahren und Risiken für die Gesundheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Bei der Arbeitssicherheit bzw. dem Arbeitsschutz geht es jedoch nicht nur darum, mögliche Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Tätigkeit soll so gestaltet werden, dass sie weder dem seelischen noch dem körperlichen Wohlbefinden von Beschäftigten entgegensteht.