Als Verantwortlicher für HSE Health, Safety & Environment ist es notwendig, sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsschutz
mit einer Arbeitsschutz-Management Software zu beschäftigen.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
Als Sicherheitsfachkraft einfach auf der sicheren Seite bleiben
Rechtssichere Dokumentation der Betriebsmittel, egal ob nach den Technischen Regeln, Gesetzen oder Verordnungen!
Als Sicherheitsfachkraft haben Sie ständig mit neuen, geänderten oder ersetzten Vorschriften oder Arbeitsschutzregeln zu tun.
In der letzten Zeit gab es bei überwachungsbedürftigen Anlagen einige für Sie wichtige Vorschriften. Auch die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ wirken sich auf Sie aus.
Behalten Sie da wirklich noch den Überblick über die Prüftermine all Ihrer Betriebsmittel?
Im Prüf- und Wartungsplaner zeigen wir Ihnen, was für Sie tatsächlich relevant ist.
Lassen Sie sich durch das eMail-Center vom Wartungsplaner bequem per E-Mail über alle für Sie relevanten Prüf - und Wartungstermine erinnern.
Der Wartungsplaner ermöglicht die Erfassung und Verwaltung Ihrer Arbeitsmittel über sämtliche Einsatzorte hinweg.