Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Schnell, digital und übersichtlich statt viel Papierkram
Wartungsplaner macht die Dokumentation der Maßnahmen schneller wirtschaftlich und beschleunigt die Umsetzung.
Damit das umständliche Handling der Dokumentation die Einhaltung der Wartungstermine nicht verhindert, haben Experten und Expertinnen die digitale Plattform Wartungsplaner entwickelt.
Die Aufgaben sind sehr übersichtlich und gut nachvollziehbar dargestellt.
Sie sehen immer, wo der Auftrag steht, ob etwas und was demnächst zu tun ist.
Ebenso ist ersichtlich, welche Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich sind und diese können auch direkt in die Wartungsplaner-Software hochgeladen werden.
Effektivität und Effizienz nehmen mit Smartphones und Tablets zu
Smartphones und Tablets sorgen dafür, dass Prüfberichte, Prüfprotokolle zu den Prüfobjekte überall verfügbar sind und Daten direkt erfasst werden können.
Prozesse lassen sich dadurch weiter digitalisieren und werden noch schlanker. Effektivität und Effizienz nehmen zu. Der Einsatz von Smartphones und Tablets ist im Bereich des Berichtserfassung eine sinnvolle Ergänzung zum Wartungsplaner.
Ist auch Ihr Wartungsmanagement im digitalen Wandel?
Mit der Digitalisierung geht nicht nur eine Veränderung der Lebens-, sondern auch der Arbeitswelt wie im Wartungs- und Prüffristenmanagement einher.
Grundlegende Veränderungen finden in fast allen Bereichen bei der Dokumentation der Aufgaben im Arbeitsschutz und der Arbeitssichertheit statt.
Um auf dem Markt bestehen zu können, müssen Sie diesen Anforderungen gerecht werden.
Mit unserem Wartungsplaner schauen Sie optimistisch in die digitale Zukunft.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.