Gesetzesgrundlage für Arbeitsmittel

Sicherheit rund um die Arbeitsmittel

Arbeitsmittel: Diese Pflichten haben Sie bei der Prüfung

Dokumentieren Sie alles, was für Ihr Audit gebraucht wird!

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit einhalten

Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind. Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

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Rechtssichere Prüfungen Für ein rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement, zum Beispiel nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), müssen Sie Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig prüfen und warten.
Beachten Sie bitte auch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte.


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Wartung der Krane sicher im Blick. Software um die Kranprüfung zu planen: Brückenkrane, Industriekrane, Stapelkrane, Schwenkkrane

Aufgaben für den Brandschutzbeauftragten. Effiziente Maßnahmen um den

Aufgaben für den Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Unternehmensleitung. Ein gut überlegtes Brandschutzkonzept ist daher für jeden Betrieb ein absolutes Muss. Die Gefahr sollte nicht unterschätzt werden

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Prüfung, Leitern, Tritte, Flurförderfahrzeuge, Hebebühnen. Arbeitsmittelprüfungen sind Pflicht!


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Wasserqualität verbessern und Legionellen Sicherheit erfüllen.. Software für BImSchV Auditdaten. Beauftragte und Auditoren - Software unterstützt bei der Dokumentation der rechtlichen Prüfaufgaben

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Eine Lückenlose Dokumentation spielt für den Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.
Folgende Dokumente muss der Arbeitgeber auf jeden Fall vorweisen können:

  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz
  • regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitssicherheitsmaßnahmen

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Vorzüge und Leistungen der Software zur Wartungsplanung
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