Gesetzesgrundlage für Arbeitsmittel
Sicherheit rund um die Arbeitsmittel
Arbeitsmittel: Diese Pflichten haben Sie bei der Prüfung
Dokumentieren Sie alles, was für Ihr Audit gebraucht wird!
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit einhalten
Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
RG
Mehr Rechtssicherheit im Arbeitsschutz
Unsere Dokumentationslösung Wartungsplaner bietet der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (FASI) eine umfassende Lösung zum Managen von Prüfterminen, Wartungen und Inspektionen.
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Keine Wartung gemäß den Empfehlungen der Hersteller vergessen.
Rechtlich relevant sind die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle für Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK/MTK).
Die Einhaltung dieser Intervalle ist schriftlich zu dokumentieren.
Gerade für Betriebsbegehungen wird es immer wichtiger, Unterlagen über die Wartung und Instandhaltung vorlegen zu können.
Es empfiehlt sich ein Verzeichnis in digitaler oder schriftlicher Form als Bestandsverzeichnis der Betriebsmittel zu führen, in dem alle Intervalle und Prüfungen des Equipments hinterlegt sind.
Instandhaltung - digital dokumentieren
Prüfungen, Wartungen und Kontrollen digital dokumentieren und viel Zeit und Aufwand mit dem Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung sparen.
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In der Werkstatt ist die Digitalisierung der Wartungen eine große Aufgabe
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Wartungsplaner
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