§ 5 Bericht der DGUV Vorschrift 2
Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen
Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die
Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben