Unternehmen sind in der Pflicht, wartungsrelevante Produkte regelmäßig prüfen zu lassen.
Der Wartungsplaner verschafft Ihnen einen optimalen Überblick über alle anfallenden Wartungsarbeiten.
Die Software bietet ihnen eine Wartungssicherheit.
Egal ob Leiter, Regal, Druckbehälter oder persönliche Schutzausrüstung, Betriebe sind in der Pflicht, prüfungsrelevante Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.
Wir bieten eine individuell zugeschnittene Lösung, die auf Ihre Anforderung angepasst ist.
Mehr Sicherheit durch die All-in-One-Software für die Arbeitsmittelprüfung
Unsere Software unterstützt Sie bei der Erfassung und Verwaltung von Arbeitsmitteln, der Organisation von Arbeitsmittelprüfungen und deren Dokumentation.
Die Software verwaltet die Aufgaben und Termine im Arbeitsschutz.
Erfassung und Verwaltung von Arbeitsmitteln. Organisieren Sie die Arbeitsmittelprüfungen in der All-in-One-Software Wartungsplaner.
Die Betriebsanweisungen, Begehungen und die Dokumentation und auch die Verwaltung der Gefahrstoffe ist Bestandteil der Software.
Wartungsplaner unterstützt Sie dabei, die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten.
Prüfungsrelevante Objekte können über Barcode-Etiketten, QR-Codes oder RFID Tages individuell gekennzeichnet und mit der mobilen APP gelesen werden.
Eine Kamerafunktion ermöglicht es zudem, die Objekte zu fotografieren und somit in bildlicher Form zu dokumentieren.
Was versteht man unter dem Begriff Wartung?
Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Produktionsanlagen gerechnet wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen und Katalysatoren sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.
Qualität und Passgenauigkeit der Software ist entscheidend - Webbasierte Anwendungen werden den hohen Anforderungen nicht gerecht
Durch die zunehmende Digitalisierung werden immer mehr Prozesse rund um die Prüfterminverfolgung und dem Wartungsmanagement digital umgesetzt.
Softwareanwendungen rücken in den Mittelpunkt der unternehmerischen Produktivität.
Nicht nur die Komplexität der Prozesse nimmt zu, sondern auch die Ansprüche der Verantwortlichen Sicherheitsfachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
So entscheiden sich IT-Verantwortliche für eine Organisationssoftware wie dem Wartungsplaner, da webbasierte Branchenlösungen die notwendigen Funktionalitäten nicht oder nur teilweise abbilden.
Webbasierte Anwendungen sind unzureichend skalierbar und werden somit den hohen Anforderungen nicht gerecht.
Schauen Sie mehr auf die Qualität und Passgenauigkeit der Software.
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass der Einsatz einer passgenauen Software wie der Wartungsplaner von Hoppe, als Softwarelösung den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen und fördern kann.
Dabei spielen insbesondere die niedrigen Anschaffungskosten, die mit der Einführung des Wartungsmanager einhergehen, eine entscheidende Rolle.
Wartungsplaner steht für einen sicheren und effektiven Arbeitsschutz.
- Überwachung von Aufgaben, Terminen und Fristen
- Dokumentenmanagement organisieren
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Verbandbucheinträge in der Verbandbuchsoftware digitalisieren
- Gefahrstoffmanagement mit dem Gefahrstoffkataster aufbauen
Rechtssicherheit mittels Einhaltung von Standards und Regelwerken
Ihre Vorteile auf einen Blick: Der Wartungsplaner bietet Ihnen alle Werkzeuge, die Sie für die Organisation von Instandhaltungsprozessen brauchen.
Neben praktischen Werkzeugen, wie Wartungsplänen und übersichtlichen Auswertungen bringt unser Tool Verbesserungen im gesamten Betrieb.
Es ist die ideale Ergänzung zu Ihrem führenden System (z.B. SAP).
Sie sorgen für eine Rechtssicherheit mittels Einhaltung von Standards und Regelwerken.
Die Programm ist Zukunftssicherheit mittels Statistiken und vorausschauende Planung.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.