Betriebsmittelprüfung - rechtliche Grundlagen

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien

Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

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Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

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Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.


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organisatorischen versus technischen Prüfungen
Grundsätzlich wird bei den Prüfungen zwischen organisatorischen und technischen Prüfungen unterschieden.

  • Bei der organisatorischen Prüfung wird kontrolliert, ob alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorhanden sind.
  • Eine technische Prüfung besteht aus einer Sichtprüfung, einer Funktionsprüfung sowie der Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen.

Interne oder externe Organisation der Prüfung.
Sowohl die Prüfung als auch die Wartung der Arbeitsmittel kann intern oder extern organisiert werden. Bei einigen Prüfungen fordert die Betriebssicherheitsverordnung eine befähigte Person.

Im Unternehmen kümmern sich Sicherheitsfachkräfte (SiFas) um den Arbeitsschutz.
Um den Arbeitsschutz im Unternehmen kümmern sich normalerweise die Sicherheitsfachkräfte (SiFas). Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer noch die Geschäftsführer.
Eine Sicherheitsfachkraft kann den Geschäftsführer bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, er enthebt aber nicht den Geschäftsführer vor den gesetzlichen Verantwortung.
Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.

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