Eine Wartungsdatenbank sorgt für die Wartungssicherheit in Ihrem Betrieb.
Um den Überblick über alle prüfpflichtigen Arbeits und Betriebsmittel zu behalten, pflegen Sie die Prüfgegenstände und die zugehörigen Termine in eine unternehmensspezifische Wartungsdatenbank ein.
Dadurch ist sichergestellt, dass Sie alle Wartungen stets rechtzeitig durchführen.
Die innovative Wartungsdatenbank ermöglicht Ihren Mitarbeitern, alle Informationen zur Wartungssicherheit einzusehen.
Durch die Erhöhung der Wartungssicherheit wird gleichzeitig die Effizienz bei Wartungsarbeiten verbessert.
Mit der Wartungsdatenbank werden Ihre Wartungsmitarbeiter sofort über die Terminierung und die Vorgehensweisen zum Warten einer bestimmten Maschine informiert.
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Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Wartungsplaner.
Telefon:+49(0)6104/65327
Die Datenbank für die Maschineninstandhaltung bietet einen Überblick über den Zustand ihrer Maschinen.
Mit dem Wartungsplaner erhalten Maschinenbetreiber den perfekten Überblick über den Zustand ihrer Maschinen. Jede Maschine in einer Datenbank erfasst und kann mit individuellen Prüf- und Wartungsintervallen versehen werden. Damit halten die Anwender nicht nur rechtliche Vorgaben ein, sondern beugen auch teuren Stillstandzeiten durch plötzlich auftretende Maschinenausfälle vor.
Wartungen erhalten den ordnungsgemäßen Zustand
Vorbeugende Maßnahmen zur täglichen Wartung und Inspektion erhalten den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Equipments und beugen schleichenden Verschlechterungen vor. Die Software Wartungsplaner unterstützt Sie bei der optimalen Planung Ihrer Wartungsmaßnahmen, um unnötige Reparaturen zu vermeiden, unerwartete Ausfälle zu reduzieren und damit die Lebensdauer Ihrer Maschinen zu verlängern
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung