Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
Mit unserem digitalen Helfer erleichtern wir Ihnen den Arbeitsschutz im Betrieb sicherzustellen.
Die Planung, Umsetzung und Dokumentation der Arbeitsschutzaufgaben ist ein wichtiges, sicherheitsrelevantes und komplexes Thema.
Die Hoppe Unternehmensberatung unterstützt Sie mit dem Softwareprodukt Wartungsplaner dabei, das Thema Arbeitsschutz professionell und effektiv im Unternehmen umzusetzen.
Die Software Wartungsplaner erfasst die Arbeitsschutz-Aufgaben in einem System.
Alles wird sicher und konsequent dokumentiert. Mit der Softwarelösung erfüllen Sie die rechtlichen Vorgaben einfach und bequem.
Führender Anbieter von Arbeitsschutz-Software
Übersichtliche Darstellung und clevere Funktionen im Programm manchen die Hoppe Unternehmensberatung zu einem der führenden Anbieter von Arbeitsschutz-Software.
Mehr als 25 Jahre Erfassung haben wir in dem Arbeitsschutz-System gebündelt, die dabei helfen, den Arbeitsschutz effizienter zur organisieren.
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.
Ganz gleich, ob Sie ein Online Plattform zur Wartungsverwaltung suchen, oder Ihr Wartungsmanagement digitalisieren möchten – wir machen es Ihnen leichter.
Mit der HOPPE Wartungsplaner verwalten Sie Ihre Wartungen immer einfach, schnell und sicher.
Wie zukunftsfähig ist das eigene Arbeitsschutzmanagement?
Systeme für den Arbeitsschutz bilden das Rückgrat von Unternehmen. Sie sichern deren Arbeitssicherheit. Viele mittelständische Unternehmen schieben die Modernisierung ihrer Arbeitsschutz-Lösungen allerdings vor sich her.
Die Vorteile guter Systeme für das Arbeitsschutzmanagement sind hinlänglich bekannt:
- Effizienzsteigerung: Eine Software integriert verschiedene Geschäftsprozesse wie die Verwaltung der Prüftermine für den Arbeitsschutz, Dokumentation der Unterweisungen, Koordinierung der Wartungen sowie die Aufbereitung der Audit-Unterlagen in einem einzigen System. Dadurch werden Redundanzen eliminiert und die Effizienz gesteigert.
- Echtzeit-Informationen: Durch die zentrale Datenspeicherung bieten Systeme Echtzeit-Einblicke in Unternehmensdaten. Dies ermöglicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit fundierte Entscheidungen auf der Grundlage aktueller Informationen.
- Kosteneinsparungen: Durch Automatisierung von Prozessen und die Verbesserung der Datengenauigkeit helfen Arbeitsschutzmanagement-Systeme, Kosten zu senken.
- Skalierbarkeit: Systeme sind in der Regel skalierbar und können mit dem Wachstum eines Unternehmens mitwachsen. Sie bieten die Flexibilität, zusätzliche Module oder Benutzer hinzuzufügen, wenn dies erforderlich ist.
- Compliance und Reporting: Arbeitsschutzmanagement-Systeme erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ermöglichen die einfache Erstellung von Berichten für regulatorische Anforderungen oder interne Überwachungszwecke.