Steigern Sie die Zufriedenheit im Wartungsmanagement nachhaltig
Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir, basierend auf unserer Standard-Software Wartungsplaner, passende und Ihren Bedürfnissen entsprechende Lösungen, um Ihr Wartungsmanagement zu optimieren.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist eine regelmäßige Prüfung ist Pflicht!
Gewerblich genutzte Arbeitsmittel sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierfu¨r befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu u¨berpru¨fen.
Die Software Wartungsplaner bietet eine rechtskonforme Dokumentation der Prüfungen.
Bei einigen Prüfobjekte muss die Prüfung jährlich nach den aktuellen Vorschriftenen durchführt werden.
Mit dem HOPPE Wartungsplaner sorgen Sie dafür, dass eine beauftragte Person wiederkehrend die prüfpflichtigen Arbeitsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Wer plant, der führt – Ihr Weg für eine effiziente Wartungs- und Instandhaltungsplanung
Reibungslose, termingerechte und effiziente Abläufe leisten einen entscheidenden Beitrag für den Erfolg Ihrer Instandhaltung.
Aber wie lassen sich die die Wartungstermine sinnvoll planen und wie kann die Planung, Bereitstellung von Ersatzteilen und Ressourcen optimiert werden?
Möchten Sie eine professionelle und strukturierte Planung der Wartungen Reparaturen und Instandhaltungen in Ihrem Unternehmen aufbauen?
Dann sollten Sie unser Programm Wartungsplaner als Planning & Scheduling-Tool für Ihre Instandhaltung einsetzen.
Erfahren mit unserer DEMO Version Sie, wie Sie die Software anwenden, um eine zukunftsfähige Arbeitsplanung für Ihre Instandhaltung sicherzustellen.
Planungsaktivitäten und Arbeitsaufträge fachmännisch visualisieren sowie mit einer mobilen APP die Dokumentation effizienter arbeiten.
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG