Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
Jeden Tag begeistern wir uns für ein übersichtliches Wartungsmanagement, damit die Organisation der Wartung für alle klar und verständlich wird.
Wir machen das bei der HOPPE Unternehmensberatung seit über 25 Jahren.
Wir wissen also besser als jeder andere, was für eine Wartungssoftware benötigt wird.
Eine gute Software zu entwickeln, die Übersicht verschafft, einfach zu bedienen ist, ist für uns selbstverständlich.
Die Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner zeichnet sich durch Anwenderfreundlichkeit und Anpassungsfähigkeit aus.
Dadurch kann ihr Potential bereits nach kurzer Zeit voll ausgeschöpft werden.
Die Arbeitsschutzsoftware von HOPPE ist bereits bei zahlreichen Firmen, Ministerien, Kommunen und Betrieben seit vielen Jahren im Einsatz. Seither orientiert sich die Entwicklung ausschließlich an den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden.