Elektroprüfung DGUV. Aufgaben der Elektrofachkraft.

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

Wartungsplaner dokumentiert alles, was Sie für die vorgeschriebene DGUV Vorschrift elektrische Anlagen brauchen.

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3


Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

Jedes Prüfprotokoll DGUV Vorschrift 3 ist im Wartungsplaner griffbereit. Über 25 Jahre Erfahrung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Erledigen Sie ihre Arbeiten einfacher und sicherer als je zuvor. Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.


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Softwarelösung für mobile Instandhaltung und Wartung Wir bieten eine Instandhaltungslösung, die speziell für mobiles, einfaches Abwickeln von Instandhaltungs-, Wartungs- und Inspektions-Prozessen entwickelt wurde. Die Digitalisierung hebt dabei die Instandhaltung auf ein neues Level und ermöglicht ein schnelles, effektives Arbeiten anhand der Instandhalftungsaufträgen.

mobile app für die Instandhaltung
Die Instandhaltungslösung Wartungsplaner wurde speziell für optimales und mobiles Abwickeln von Instandhaltungs-, Wartungs- und Service-Prozessen in der Industrie entwickelt worden.
Die Lösung zeichnet sich durch ihre intuitive Bedienbarkeit aus.
Aber auch die Anpassung an individuelle Prozesse ist dank der Flexibilität der Lösung innerhalb kürzester Zeit realisierbar. Alle Felder sind in der mobilen App je nach Bedarf einblendbar oder nicht. Weiterhin können in der mobilen Instandhaltungs-App auch die Wartungsaufträge, Prüfprotokolle und Checklisten angezeigt oder angelegt werden.
Instandhaltungsaufträge lassen sich mit nur wenigen Klicks auf dem mobilen Gerät abwickeln. Die modulare Lösung ist für alle gängigen mobilen Geräte verfügbar, einschließlich Tablets und Smartphones. Dabei ist der Einsatz von Barcode, QR-Codes sowie alternativ die manuelle Eingabe möglich. Zudem können Anwender durch den Offline-Modus unabhängig von der Netzabdeckung kontinuierlich und effizient arbeiten.

Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellen
Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund um die Wartungen, Instandhaltungen und Prüftermine in den Unternehmen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen. Kein Prüftermin und keine Inspektion soll vergessen werden.
Wir beraten Unternehmen, damit Sie das Wartungsmanagement richtig umsetzen können.

Potenzial für die Digitalisierung im Arbeitsschutz
Wie dokumentieren Sie in Ihrem Unternehmen die Aufgaben von Arbeitsschützern?
Dazu gehören auch die Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, das Auditmanagement und auch das Gesundsheitsmanagement.
Mit dem Wartungsplaner verlten Sie die Aufgaben von Arbeitsschützern.
Der wesentliche Vorteil ist, dass der Zugriff auf wichtige Informationen über eine mobile APP überall und jederzeit erfolgen kann.

Sichern Sie die Compliance mit dem Wartungsmanager
Den Überblick über die eigenen Betriebsmittel zu verlieren bietet viele Risiken für ihr Unternehmen. Wenn Sie Ihren gesetzlichen Wartungsverpflichtungen für Maschinen, Anlagen, Geräte und Fuhrpark nachkommen wollen, lässt sich eine saubere Dokumentation nicht vermeiden.

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Vertrauen Sie hierbei auf den HOPPE Wartungsplaner, mit dem Sie Ihr Wartungs- und Servicemanagement im Handumdrehen automatisieren. Das Tool informiert Sie rechtzeitig über anstehende Aufgaben wie Prüfungen, Wartungen, Reparaturen und Instandhaltungen.

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