Organisieren Sie strukturiert Ihre Fälligkeiten der Prüf- und Wartungsaufgaben.
Egal ob einmalige Aufgaben, oder periodische Wartungen: Mit der Wartungsplaner Software behalten Sie den Überblick in einfacher Art und Weise.
Planen und lenken Sie alle Aufgaben zentral. Vergeben Sie Aufgaben im Unternehmen an die jeweiligen Verantwortlichen.
Unsere Software verschafft allen Beteiligten einen Überblick über offene und anstehende Aufgaben.
Das Zusatzmodul eMail-center sorgt für eine automatische E-Mail Benachrichtigung
Kein Fälligkeitstermin und keine Wartung mehr vergessen!
Das Modul Wartungsplaner eMail-Center benachrichtigt die Verantwortlichen zum richtigen Zeitpunkt.
Die zuständigen Personen werden bei Handlungsbedarf erinnert, nichts wird vergessen.
Definieren Sie die Fälligkeiten der Wartungsarbeiten, damit Sie automatisch erinnert werden.
Legen Sie Dokumente wie Bedienungsanleitungen oder Prüfprotokolle zentral zu den Objekten oder Berichten/Aufgaben strukturiert ab.
Maximale Verfügbarkeit Ihrer Produktionsanlagen durch regelmäßige Wartung.
Die Hoppe Unternehmensberatung bietet seinen Kunden den passende Lösung.
Abgestimmt auf Ihre Anforderungen, erhalten Sie das passende Wartungssoftware.
Sichern Sie Ihre Produktion mit dem Programm für Ihren Wartungsservice.
Arbeiten Sie nach festen Wartungsplänen und tauschen Verschleißteile rechtszeitig aus
Suchergebnisse Prüfung der Leitern und Tritte
prüfen von Leitern und Tritten
Leiterprüfung DGBUV
Leitern Überprüfung
Nachweis Überprüfung von Leitern
DGUV Leitern und Tritte
Checkliste Leitern
TRBS Leitern und Tritte
Leiterprüfung Dokumentation
Leitern Verwaltungsprogramm
Leiter Kontrollblatt
Wartungen geschickt terminieren und sorgfältig dokumentieren
Die gesetzlichen Prüfvorschriften, die Wartungspläne der Hersteller und die Störmeldungen müssen stets unter Kontrolle bleiben.
Die Wartungen geschickt terminiert und sorgfältig dokumentiert werden.
All diese Aufgaben integriert die Hoppe Unternehmensberatung jetzt in der Software Wartungsplaner.
Das intelligente Wartungsmanagement ebnet den Weg für die predictive bzw. preventive Maintenance.
Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Als Geschäftsführer in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter sind Sie nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der über das von der DGUV gesetzlich geforderte Fachwissen verfügt, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet.