Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll

Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.


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Verschiedene Vorschriften verlangen daher, dass sie regelmäßig überprüft werden.

Arbeitsschutz digital mit dem Wartungsplaner
Mit unserer umfangreichen HSQE-Software-Lösung erfassen alles zum digitalen Arbeitsschutz.
Die Software Wartungsplaner unterstützt Sie dabei, alle Aufgaben in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Compliance zeitsparend umzusetzen..

Digitale Dokumentation der Betriebsmittelverwaltung auf dem Vormarsch.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie maßgeblich bei der Zertifizierung nach ISO 9000ff, bei der Dokumentation nach der Betriebssicherheitsverordnung, bei der Instandhaltung nach DIN 31051 sowie bei firmeninternen Audits.

Wartungs- und Instandhaltungsmanagement erleichtern
Wartungsplaner ist eine Softwarelösung, die speziell entwickelt wurde, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und den Geschäftserfolg zu steigern. Mit innovativen Tools und Funktionen hilft der Wartungsplaner dabei, verschiedene Aspekte des Wartungs- Instandhaltungs- und Unternehmensmanagements zu erleichtern und zu verbessern. Die effizienten Analysefunktionen vom Wartungsplaner sind ein Beispiel für die fortschrittlichen Lösungen, die die HOPPE Unternehmensberatung anbietet.

Um einen tieferen Einblick in dieses Tool zu erhalten, steht Ihnen ein informatives Video zur Verfügung. Sie finden das Video zum Wartungsplaner hier.

Praktische Erinnerungsfunktionen im Wartungsplaner
Die universelle Wartungssoftware von Hoppe Unternehmensberatung weist Verantwortliche rechtzeitig auf anstehende Termine hin. Der übersichtliche Wartungsplaner erleichtert die Disposition.
Alle Informationen rund um die Maschinen und Arbeitsmittel werden mit der Hoppe Software ganzheitlich verarbeitet.
Erfasst werden auch die technischen Datenblätter, Wartungshinweise und die Protokolle über durchgeführte Inspektionen, Wartungen oder Prüfungen.
Nie wieder einen Termin verpassen.
Praktische Erinnerungsfunktionen im Wartungsplaner helfen dabei, keine Termine zu vergessen. Ein Berechtigungskonzept sorgt dafür, dass Nutzer nur auf für sie vorgesehene Inhalte zugreifen dürfen.
Die Wartungssoftware / Arbeitsschutzsoftware kann auch auf allen mobilen Geräten verwendet werden.

Wird der Zustand von Maschinen und Anlagen im Unternehmen in der Wartungssoftware lückenlos dokumentiert, so bringt dies viele Vorteile mit sich. Eingehaltene Wartungstermine sorgen für eine längere Lebensdauer. Zudem ermöglicht die Historie der dokumentierten Wartungen und Reparaturen eine bessere Einschätzung der Wirtschaftlichkeit einzelner Maschinen.

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