Checkliste zum Brandschutz im Betrieb

Brandschutzbeauftragter kann eine Sicherheitsfachkraft sein

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01

So können Sie die Brandschutzanforderungen einhalten
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Unternehmer die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist. Dazu zählt, dass Brandschutzanforderungen eingehalten werden.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Wenn es um den Brandschutz im Betrieb geht, ist der Unternehmer in erster Linie dafür verantwortlich, die Räumlichkeiten und Arbeitsstätten nach den geltenden Vorschriften auszurichten, sodass keine Gefahr für den Menschen besteht. Das Unternehmen kann die Schutzpflicht auch an Führungskräfte übertragen, wenn dies explizit und schriftlich festgehalten wird.
Arbeitnehmer hingegen müssen gemäß der Brandschutzunterweisung handeln und tragen somit auch zur Unternehmenssicherheit bei. Hinzu kommt, dass beschäftigte Fremdfirmen den Brandschutz ebenfalls nicht gefährden dürfen. In diesem Fall ist der Unternehmer nach wie vor für die Einhaltung verantwortlich, sollte nichts anderes geregelt werden.

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Was ist "Brandschutz?
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten
Ein Brandschutzbeauftragter kann eine Sicherheitsfachkraft oder ein Werksfeuerwehrmitarbeiter sein, wenn entsprechende Vorkenntnisse vorliegen. Wichtig ist, dass eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01 erfolgt.


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Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen ist ein unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz
Auch wenn es nicht jeder gerne hören mag: Die Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen, insbesondere in produzierenden Unternehmen, ist unabhängig von der Branche eine unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit aller Unternehmen.

Trotz des offenkundigen Handlungsdrucks ist der Digitalisierungsgrad im Wartungsmanagement erschreckend gering.

Technologisch ist die Nachverfolgung der Prüf- und Wartungstermine kein Hexenwerk
Die Zurückhaltung insbesondere im Mittelstand bei der überfälligen Digitalisierung des Wartungs- und Prüffristenmanagements ist auch deshalb verwunderlich, weil die erforderlichen Prozesse vielfach und erfolgreich erprobt, mit der richtigen Technologie kein Hexenwerk und mit der Hoppe Unternehmensberatung als kompetenten Partner klar und verlässlich umsetzbar sind.

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