wiederkehrende Elektroprüfung

Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

Als Elektrofachkraft ist man verpflichtet die aktuellen Anforderungen aus den Vorschriften- und Regelwerken zu erfüllen.

Wartungsplaner dokumentiert die wiederkehrende Elektroprüfung

Die Neuregelungen aus BetrSichV und den DGUV Vorschriften bringen wesentliche Änderungen für die tägliche Arbeit als Elektrofachkraft.

Wiederkehrende Elektroprüfung und Wiederkehrende Inspektion
Als Elektrofachkraft ist man verpflichtet die aktuellen Anforderungen aus den Vorschriften- und Regelwerken zu erfüllen. Die Neuregelungen aus der novellierten BetrSichV und den DGUV Vorschriften bringen damit wesentliche Änderungen für Ihre tägliche Arbeit. Dies betrifft auch die Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur Prüfung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten

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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Erledigen Sie ihre Arbeiten einfacher und sicherer als je zuvor.
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3
In ihrem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet? Dann sind Sie von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.

Das wiederum bedeutet für Sie: Jede fehlende oder falsche Prüfung Ihrer Geräte, Maschinen und Anlagen stellt ein gravierendes Organisationsverschulden dar und kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Damit Sie Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchführen, bieten wir eine Software zur Planung und Dokumentation Ihrer Elektroprüfungen

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, einschließlich Wiederholungsprüfung
Die Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Die Regelungen der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 sicher umsetzen


Prüfmittel Software. komfortable Überwachung der Prüfmittel.

Prüfplanverwaltung PPV ist ein Programm
Prüf- und Wartungstätigkeiten organisieren mit Erinnerungsfunktion
Rechtsvorschriften den einzelnen Anlagen zuordnen, inkl. Verlinkung zu Gesetzestexten.

Erfüllen Sie die Ziele durch professionelle Instandhaltungsmaßnahmen

Instandhaltungsmaßnahme,Instandhaltung
Digitalisierung in der Instandhaltung
Wenn die Ausfälle reduziert werden können, geht automatisch eine höhere Anlagenverfügbarkeit einher.

Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Unterweisung im Arbeitss

Sicherheit: Unterweisung im Arbeitsschutz
Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterweisen.

Wartungsplaner ist die PC Lösung für die Steuerung und Dokumentation vorgeschriebener Prüfungen und Wartungen aller Betriebsmittel.
Mit der Datenbanklösung haben Sie alle fälligen Prüfungen stets im Blick und Ihre Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte bleiben sicher.
Unsere Arbeitsschutzsoftware ermöglicht Ihnen einen systematischen Arbeitsschutz im Unternehmen.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Im Unternehmen kümmern sich Sicherheitsfachkräfte (SiFas) um den Arbeitsschutz.
Um den Arbeitsschutz im Unternehmen kümmern sich normalerweise die Sicherheitsfachkräfte (SiFas). Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer noch die Geschäftsführer.
Eine Sicherheitsfachkraft kann den Geschäftsführer bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, er enthebt aber nicht den Geschäftsführer vor den gesetzlichen Verantwortung.
Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.

Prüffristen mit dem Wartungsplaner im Griff
Einfaches Erstellen von Prüfprotokollen bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden, in Audits und durch die Berufsgenossenschaften. Die Gesetzliche Anforderungen zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften werden mit dem Wartungsplaner eingehalten.

Die Software hilft bei::
Turnusmäßige Wartung dokumentieren, Reparaturen planen, Inspektion, Störungsmeldung, Ticketsystem für die Störungen, Reporting mit Instandhaltungskennzahlen, Messmitel- und Prüfmittelverwaltung, Unterstützung bei Audits und Zertifizierung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Mit dem Wartungsplaner können Sie Ihr Wartungsmanagement erfolgreich digitalisieren.
Mit der Geräteverwaltung und der Betriebsmittelverwaltung entsteht ein umfassendes, zentrales Informationssystem, in das auch externe Datenquellen und spezielle Schnittstellen zu anderen Programm optimal eingebunden sind.

Digitale Geräteverwaltung auf dem Vormarsch.
Der modulare Aufbau des Systems und die flexible Preisgestaltung werden den Anforderungen im Wartungsmanagement gerecht. Als führender Hersteller der Wartungsmanagement-Software unterstützen wir Entscheidungsfindung, Testphasen und Systemaufbau mit kompetenter Beratung, Schulungen und Workshops.

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Arbeitsschutztermine digital organisieren!

Gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde die Arbeitsschutz-Arbeitssicherheit-Software und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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