TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Sicherheit steht bei uns an erster Stelle
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für Arbeitssicherheit für Unternehmen!
Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem fundierten Verständnis für die vielfältigen Anforderungen unterschiedlicher Branchen bieten wir mit der Abeitsschutzsoftware Wartungsplaner eine maßgeschneiderte Lösung, um sicherheitsbewusstes Arbeiten zu fördern und potenzielle Risiken zu minimieren.
Das Windows Programm Wartungsplaner ist Ihr kostengünstiger, schneller Einstieg in das digitale Wartungsmanagement.
Es besteht zusätzlich eine mobile APP als Anwendung für die mobile Erfassung. Oder nutzen Sie den mobilen Barcode-Scanner. Beides ist einfach und intuitiv zu bedienen, ideal für das gesamte Wartungsteam.
Den Kontrollen durch Aufsichtsbehörden locker entgegen sehen.
Mit dem Wartungsplaner Software werden die vorgeschriebenen Arbeitsschutzaufgaben sicher umgesetzt.
Bei Kontrollen und Nachweispflichten sind Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung jederzeit auf der sicheren Seite.
Vorgaben durch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV geben vor, dass die Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen im Betrieb regelmäßig geprüft werden müssen.
Die Prüfung erfolgt bei vor Inbetriebnahme, bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei außergewöhnlichen Prüfungen nach Änderungen.
Alle Prüfungen müssen sorgfältig dokumentiert werden.
Bei den Kontrollen von Aufsichtsbehörden oder Auseinandersetzungen mit Versicherern sollten Sie die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten rechtssicher nachweisen können.
Der Nachweis gelingt einfach und schnell mit der Wartungsplaner Software.
Rechtssichere und zeitgemäßen Dokumentation, mit der Sie alle geforderten Nachweispflichten erfüllen!
Wir bieten eine Praxis-Software zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Instandhaltung aller Arbeitsmittel und Anlagen.
Wir richten unser Augenmerk auf die Kundenzufriedenheit.
Die HOPPE Unternehmensberatung ist führend im Bereich Arbeitsschutzsoftware verbunden mit der Dokumentation von Prüf- und Wartungstermine.
Wir richten immer ein Augenmerk auf Kundenzufriedenheit.
Dank einer hoch qualifizierten Organisation, bietet die HOPPE Unternehmensberatung seinen Kunden
Unterstützung während allen Phasen der Lebensdauer des Produkts Wartungsplaner, von der Auswahl bis hin zu Hilfestellungen nach dem Kauf.