Umfangreiche Support-Leistungen
Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrem Wartungsplaner haben, hilft Ihnen unser freundliches Support-Team schnell und kompetent weiter.
Telefon: +49(0)6104/65327
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Der Wartungsplaner unterstützt eine Identifizierung für jeden Benutzer.
Jeder Benutzer des Programms hat seinen eigenen Namen und sein eigenes Passwort, um sich anzumelden.
Alle Änderungen der Daten werden durch das Programm automatisch aufgezeichnet.
Sie können jederzeit verfolgen, welcher Benutzer neue Daten hinzugefügt oder Änderungen an bestehenden Daten vorgenommen hat.
Für das Auidt Trail werden gleichzeitig das Datum und die Uhrzeit der Änderungen sowie die vollständigen Informationen zu den Änderungen aufgezeichnet.
Mehr als eine Wartungsplaner-Software
Die All-in-One Wartungs-Software und Wartungs-App für Ihr Unternehmen
Verabschieden Sie sich vom Excel-Chaos!
Mit der Wartungsplaner-Software haben Sie die gesamten Wartungstermine immer im Blick.
Alle Maschinen / Betriebsmittel auf einer unternehmensweiten Plattform
Sie können die gesamte Organisationsstruktur einfach in der Wartungsplaner-Software anlegen und dadurch sämtliche Standorte, Abteilungen, Gruppen, Kostenstellen und Unternehmenstrukturen abbilden.
Das gesamte Inventar lässt sich dann ganz einfach dieser Struktur zuordnen und nachvollziehen.
Profitieren Sie von Maintenance-Software
Als Instandhaltungsabteilung stehen Sie jeden Tag vor der Herausforderung, eine optimale Verfügbarkeit Ihrer Anlagen zu gewährleisten.
Wie behalten Sie einfach eine Übersicht und Kontrolle über Ihr Instandhaltungsmanagement?
Die Verwendung unserer benutzerfreundlichen und bewährten Maintenance Software unterstützt und strukturiert Ihren Instandhaltungsprozess.
Mit den Informationen aus der Maintenance-Software sind Sie besser in der Lage, Zugriff auf Wartungsprozesse zu behalten.
Was ist eine Maintenance-Software?
Sie nutzen eine Maintenance-Software, um das Maintenance -Management / Wartungsmanagement auf automatisierter Art und Weise zu unterstützen. Informationen zu Instandhaltung werden strukturiert in der Maintenance-Software erfasst.
Mit der Maintenance-Software der HOPPE Unternehmensberatung haben Sie immer die passenden Antworten auf Ihre wichtigen Fragen rund um die Wartung Ihrer Anlagen.
Fachgerechte Prüfung elektrischer Maschinen
Die Erstprüfung, Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung von Maschinen ist gesetzlich verpflichtend. Maßgeblich für die rechtskonforme Prüfung elektrischer Maschinenausrüstung sind die Anforderungen der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1).
Verantwortliche müssen aber noch eine ganze Reihe zusätzlicher Prüfaspekte und Regeln beachten.
Um in der Vielzahl an gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Vorgaben (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, DIN VDE-Normen, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie) den Überblick zu behalten und rechtssicher zu handeln, gibt es die Software Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung.
Ihre Vorteile mit dem Wartungsplaner:
- Erinnerung an alle Prüftermine sortiert Ihren Vorgaben
- Sie können gezielt nachschlagen, was jeder Prüfung genau umfasst
- Sie wissen, wie Sie den Prüfablauf sicherheitsgerecht durchführen
- Checklisten oder Prüfprotokolle unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation der Prüfungen