Mit dem Wartungsplaner können Sie nie wieder einen anstehenden Prüftermin verpassen!
Mit der Wartungsplaner Software gelingt Ihnen das jetzt so zeitsparend, einfach und sicher wie nirgendwo sonst.
Nach Ihrer Anmeldung können Sie die Wartungen bei Maschinen, Prüftermine bei den Betriebsmitteln oder auch die Unterweisungen je Mitarbeiter planen, terminieren und sogar zuständigen Mitarbeitern zuordnen.
Sie werden automatisch erinnert, wenn eine neue Wiederholungs-Prüfung oder Wiederholungs-Unterweisung termingemäß ansteht.
Kein Termin kann durchrutschen.
Gesetzlichen Anforderungen erfüllen
Sollte die Berufsgenossenschaft einmal zur Prüfung erscheinen, ist der Wartungsplaner eine praxisnahe Arbeitshilfe, um die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Arbeitsschutz einfach zu erfüllen und dies lückenlos nachzuweisen.
Digitalisieren Sie einfach, effizient und rechtssicher den Arbeitsschutz Ihrer Organisation.
Der organisierte Arbeitsschutz ist eine große Verantwortung & Herausforderung.
Die modulare Software für alle Aufgaben im Arbeitsschutz. Einfache Bedienung & sichere Dokumentation. Jetzt gratis testen!
Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens
Die Software ist einfach und intuitiv bedienbar.
Die Anwendung ist skalierbar und kann erweitert werden.
Natürlich kann die Software an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens angepasst werden.
Unsere Software ist vielseitig, netzwerkfähig, mehrsprachig und branchenunabhängig.
Spielend leicht setzen Sie Wartungskonzepte wie TPM (Total Productive Maintenance) oder Predictive Maintenance um.
Wenn Ihr Wartungsteam eine Software benötigt, mit deren Hilfe Sie Wartungen, Prüftermine und Reparaturen effizient und übersichtlich organisieren, durchführen und überwachen können, dann ist der Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Vermeiden Sie Stilstände Ihrer Maschinen und Anlagen durch eine frühzeitige Erkennung.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.