Die Software Wartungsplaner dient zur Verwaltung und Dokumentation von Wartungsaufgaben.
Der Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung ist für Wartungen und Instandhaltung von technischen Anlagen konzipiert.
Mit der Software stellen Sie den funktionsfähigen Zustand von Betriebsanlagen, Maschinen und Betriebsmitteln sicher.
Die Software dient zur Verwaltung und Dokumentation von Wartungsaufgaben.
Neben den Wartungen werden auch die Reparaturen, Inspektionen und Instandhaltungen von technischen Geräten verwaltet.
Testen Sie den Wartungsplaner 3 Wochen lang kostenlos!
Erhalten Sie mit der kostenlosen Testversion 3 Wochen lang Zugriff auf alle Funktionen vom Wartungsplaner.
So haben Sie die Möglichkeit, den Wartungsplaner auszuprobieren und können selbst entscheiden, ob sie etwas für Sie ist.
Die Testphase ist völlig unverbindlich und endet automatisch. In der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit all Ihren Fragen an uns wenden.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.
Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.
Effizienz in der Instandhaltung ist der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg
Um Ihre Effizienz zu verbessern, benötigen Sie die richtigen Werkzeuge und tiefgehende Einblicke in Ihre Instandhaltungsdaten.
Das Whitepaper “Instandhaltungsmanagement in der Praxis: Praktische Tipps und Strategien für Instandhaltungsleiter in Unternehmen” liefert eine praxisnahe Anleitung, um Ihr Instandhaltungsmanagementsystem mit der Hoppe Instandhaltungssoftware effizient aufzubauen und zu verbessern.
Durch die Steigerung der Effizienz der Wartungen in der Instandhaltung können Sie nicht nur Ihr Instandhaltungsmanagement verbessern, sondern auch erhebliche Kosteneinsparungen erzielen.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung