Arbeitsmittelprüfung m Betrieb
Unsere Software zur Arbeitsmittelprüfung dokumentiert den Prüfservice für Arbeitsmittel nach den Vorgaben der DGUV.
Durch regelmäßige Prüfungen und Inspektionen gewährleisten Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und halten die rechtliche Vorgaben ein.
Durch die digitalisierte Wartungsplanung, Dokumentation und Planung mit der Erinnerungsfunktion halten wir Ihren Eigenaufwand so gering wie möglich.
Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft geprüft werden. Dies ist erforderlich, um Verschleiß und Defekte frühzeitig zu erkennen und so Unfälle zu vermeiden.
Prüfung von Steigleitern nach DGUV Information 208-032
Steigleitern müssen mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden. Dabei wird die Funktion von Sprossen, Holmen und Sicherheitsvorrichtungen kontrolliert, um Unfallrisiken frühzeitig zu minimieren.
Prüfung von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln und Hebezeugen nach DGUV Regel 109-017
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sind mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person zu prüfen. Dabei werden Tragfähigkeit, Verschleiß und die Funktion sicherheitsrelevanter Komponenten kontrolliert, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Prüfung von Türen und Toren nach DGUV Information 208-022
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken und Not-Halt-Funktionen sowie mechanischen Gefährdungen.
Prüfung von Regalen nach DGUV Information 208-043
Regale müssen mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft werden. Dabei wird der korrekte Aufbau und die Funktion von Sicherheitseinrichtungen kontrolliert. Außerdem wird sorgfältig auf Schäden untersucht, um Unfälle durch defekte Regale zu vermeiden.
Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern nach DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen regelmäßig auf Stabilität und Schäden geprüft werden. Ladungsträger wie Paletten werden dabei auf Mängel kontrolliert, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Gefahrstoffverwaltung ist durch Informations-, Überwachungs- und Schutzpflichten klar geregelt.
Die Verwaltung von Gefahrstoffen wird durch zahlreiche Informations-, Überwachungs- und Schutzpflichten klar geregelt.
Um diese Anforderungen komfortabel zu erfüllen, ist die Wartungsplaner mit dem
Modul "Gefahrstoffe" zur Gefahrstoffverwaltung die perfekte Lösung.
Das zentrale Gefahrstoffkataster verwaltet die Gefahrstoffe und die Sicherheitsdatenblätter in einer Datenbank.
Ein solches systematisches und modernes Gefahrstoffmodul eröffnet Unternehmen somit die Möglichkeit, die Qualität bei der Verwaltung von Gefahrstoffen auf kontinuierlich hohem Niveau zu halten.
Prüf- und Wartungsberichte effizienter bearbeiten
Im mehr Unternehmen setzen den Wartungsplaner ein, um mehr Transparenz zum Zustand ihrer Anlagen zu erhalten. Prüf- und Wartungsberichte sind mit der Software effizienter zu bearbeiten.
Strukturierte Wartungsplanung mithilfe der Software zur Planung der Wartungen
Sie betreiben Maschinen und Anlagen und müssen als Verantwortlicher im Unternehmen, der Einrichtung oder der Kommune den Überblick über die Wartungen behalten?
Um alle Wartungstermine im Blick zu haben und die Betreiberpflichten termingerecht zu erfüllen, bedarf es einer strukturierten Planung der Wartungen.
Damit kein Wartungstermine mehr verpasst wird, haben wir den Wartungsplaner entwickelt.
Die Software unterstützt Sie bei allen Schritten der Wartungsplanung.
Egal ob beim Betrieb von komplexen, großen Anlagen oder bei der Bewirtschaftung vieler kleiner Maschinen.
Die Einhaltung der Wartungstermine ist in jedem Betrieb wirklich wichtig, denn die ordnungsgemäße Wartung gewährleistet einen zuverlässigen Betrieb.
Die Erhaltung der Geräte und Anlagen von großer betriebswirtschaftlicher Bedeutung.
Als Betreiber ist man dazu verpflichtet, Wartungen durchzuführen und diese zu rechtskonform zu dokumentieren.
Häufig geschieht dies allerdings noch händisch und auf Papier. Know-how ist oft nur in den Köpfen der zuständigen Mitarbeiter vorhanden, aber nirgends dokumentiert.
Wissen geht also verloren, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden.
Mit einer digitalen Wartungsplanung beugen Sie dem vor und gewährleisten eine rechtskonforme Dokumentation.
Organisieren Sie verschiedene Aufgaben
Das Programm ermöglicht die Verwaltung von verschiedenen Aufgaben wie Wartungen und Reparaturen zu organisieren.
Die Mitarbeiter können die Aufgaben erstellen und diese zur Bearbeitung an andere Mitarbeiter übermitteln.
Der Wartungsplaner ermöglicht die Hinzufügung der zusätzlichen Gruppierungen je nach Auswahl der Kategorie, Typ oder Gruppe wodurch die Verwendung sehr flexibel ist.
Das Programm beinhaltet ein spezielles Journal, in dem man leicht einsehenkann, wer wann welche Wartungen durchgeführt hat.
Falls notwendig, kann man das Journal im gewünschten Format immer ausdrucken – XLSx, CSV oder PDF.
Die Prüfung von Betriebsmitteln ist eine der grundlegendsten Pflichten eines Arbeitgebers und die wichtigste Komponente der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Hoppe Unternehmensberatung hat die ideale Lösung für Sie!
Mit der Wartungsplaner Software unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Prüfvorschriften. Wir geben Ihnen
nicht nur einen kompakten Überblick, sondern fassen auch die Prüftermine anhand der gesetzlichen Regelungen und
Empfehlungen klar und prägnant zusammen.
Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen und Maschinen müssen regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Andernfalls kann der Schutz sowohl der Geräte selbst als auch der Mitarbeiter, die sie bedienen, nicht dauerhaft gewährleistet werden.
Der Wartungsplaner wird überall dort eingesetzt, wo Maschinen, Anlagen oder Geräte überprüft werden müssen. Das Tool erleichtert
die rechtzeitige Planung von Wartung und Prüfung und bieten einen schnellen und effektiven Überblick über geprüfte Geräte.
Einige der Normen und Gesetze, an die Sie sich halten müssen, sind: DGUV, ASR, TRBS, VDE, ArbStättV und BetrSichV.